Antrag: Auswirkungen des Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Treibhausgasemissionen Baden-Württembergs und Perspektiven für eine klimaneutrale Energiegewinnung

Antrag

der Abg. Raimund Haser u. a. CDU

 

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

 

1. wie sich die Brutto- und Nettostromerzeugung und der Bruttostromverbrauch im Land 2020 und 2021 entwickelt haben (bitte tabellarische Darstellung, vgl. Drucksache 17/522);

2. aus welchen Ländern das im Jahr 2020 zur Stromerzeugung in Baden-Württemberg verwendete Erdgas stammte (bitte unter Angabe des prozentualen Anteils jedes Landes);

3. aus welchen Ländern die im Jahr 2020 zur Stromerzeugung in Baden-Württemberg verwendete Kohle stammte (bitte unter Angabe des prozentualen Anteils jedes Landes);

4. wie hoch der zusätzliche Treibhausgasausstoß in Baden-Württemberg wäre, wenn kurzfristig die Stromerzeugung aus Erdgas vollständig durch Mineralöl kompensiert werden müsste;

5. wie hoch der zusätzliche Treibhausgasausstoß in Baden-Württemberg wäre, wenn kurzfristig die Stromerzeugung aus Erdgas vollständig durch Steinkohle kompensiert werden müsste;

6. mit welchen Energieträgern die Stromerzeugung aus Kernenergie nach der Abschaltung von Neckarwestheim II zum Jahresende kompensiert werden soll;

7. welche Bedeutung Speicherkapazitäten wie beispielsweise Pumpspeicherkraftwerke im Hinblick auf die Grundlastfähigkeit von Strom aus Wind- und Sonnenenergie und die Netzstabilität haben, wenn keine Kern- und Kohlekraftwerke mehr betrieben werden;

8. ob die Landesregierung ein Wiederaufleben der Pläne für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in Atdorf oder an Alternativstandorten in der Nähe des Schluchsees forciert;

9. wie sich der Zubau der Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien bis zum Jahresende sowie im Jahr 2023 voraussichtlich entwickeln wird;

10. wie sich der prozentuale Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Baden-Württemberg seit 2010 entwickelt hat (Darstellung bitte als Grafik);

11. wie sich der prozentuale Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Baden-Württemberg bis 2040 voraussichtlich jährlich entwickeln wird (Darstellung bitte als Grafik);

12. wie hoch die jährlichen Nettostromimporte Baden-Württembergs seit 2010 waren (Darstellung bitte als Grafik);

13. wie sich die Nettostromimporte voraussichtlich bis 2040 jährlich entwickeln werden (Darstellung bitte als Grafik);

14. ob sie beabsichtigt, künftig den Strommix des Importstroms in irgendeiner Form zu erfassen (vgl. Drucksache 17/522);

15. wie sie den Import von Strom aus Kernenergie, Stein- und Braunkohle im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz bewertet.

 

13.4.2022

Haser, Hailfinger, Dr. Pfau-Weller, Vogt, Dr. Schütte, Schuler CDU

 

Begründung

Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine bereitet sich die Bundesregierung auf eine schlechtere Gasversorgung vor und hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe als erste von drei Krisenstufen im Falle von Versorgungskrisen ausgerufen. Unabhängig davon verfolgt Baden-Württemberg das Ziel der NettoTreibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 und einer Treibhausgasreduktion von 65 Prozent schon bis zum Jahr 2030. Dieser Antrag soll klären, welche Auswirkungen eine Gasmangellage und die dann notwendige Substitution durch andere Energieträger auf die Treibhausgasbilanz Baden-Württembergs hätte und wie der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangeht.

 

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