Antrag: Auswirkungen des Erlasses zur Zulassung und Betrieb von Bodenaushubdeponien auf Bauherren und Deponiebetreiber

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. welche Rückmeldungen sie von den kommunalen Entscheidungsträgern, Abfallwirtschaftsbetrieben und Deponiebetreibern zum Erlass zur Zulassung und Betrieb von Bodenaushubdeponien erhalten hat;
  2. wie sichergestellt wird, ob es sich um verunreinigten oder nicht verunreinigten Bodenaushub handelt;
  3. wie Bauherren in der Praxis beraten oder unterwiesen werden, um eine Zustandsprüfung sowie ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit vorlegen können, um die Erddeponien zu benutzen;
  4. ob es Prozess- oder Handhabungsrichtlinien für Deponiebetreiber bzw. Abfallwirtschaftsbetriebe gibt, unter welchen Voraussetzungen sie den Bodenaushub annehmen oder ablehnen;
  5. wer die technische Unmöglichkeit zur Verwertung des Bodenaushubs beurteilt;
  6. welche Anlaufstellen Bauherren haben, um ihren nicht verunreinigten Bodenaushub zur Wiederverwertung bereit zu stellen;
  7. wer die wirtschaftliche Unzumutbarkeit zur Verwertung des Bodenaushubs beurteilt;
  8. ob und inwiefern Bauherren finanziell bei diesem Prozess unterstützt werden.

 

Begründung

Im März 2023 veröffentlichte das Umweltministerium Baden-Württemberg den Erlass zur Zulassung und Betrieb von Bodenaushubdeponien der Klasse DK 0 mit eingeschränkten Annahmekatalog. Diesem Erlass zufolge soll ab dem 1. Januar 2024 eine Ablagerung von nicht verunreinigtem Bodenaushub auf diesen Deponien nicht mehr zulässig sein. Eine Ausnahmeregelung greift, sofern die Verwertung des Abfalls

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