Antrag: Bewirtschaftung und Vermarktung natürlicher Ressourcen in Oberschwaben

Antrag

des Abg. Raimund Haser u. a. CDU


Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,

 

1. welche Wirtschaftskraft und Wertschöpfung – in üblichen Kennzahlen angegeben – die Landkreise Biberach und Ravensburg repräsentieren (unter Darstellung, welche natürlichen Ressourcen hierdurch maßgeblich in Anspruch genommen werden);

2. wie sie die wirtschaftliche Situation und Bedeutung der Landwirtschafts- und Forstbetriebe im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg einschätzt;

3. wie sich die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg darstellt (mit Angabe, wie groß die Höfe nach Umsatz, Beschäftigten, bewirtschafteter Fläche in Hektar und Anzahl der gehaltenen Nutztiere sind);

4. wie viele landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg im Neben- und im Haupterwerb betrieben werden (mit Darstellung, wie sich der Generationswechsel in den landwirtschaftlichen Familienbetrieben vollzieht);

5. wie viel Milch im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg jährlich erzeugt und vermarktet wird (mit Angabe der Höhe des Verarbeitungsgrads in der Region) und welche wirtschaftliche Wertschöpfung in vor- und nachgelagerten Bereichen der Milchwirtschaft im Landkreis Ravensburg und im Landkreis Biberach verbleibt (unter Darstellung, welcher Anteil in Prozent der vor Ort erzeugten Milch regional vermarktet werden kann);

6. wie viele Festmeter Holz im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg pro Jahr eingeschlagen und vermarktet werden (mit Angabe, welche wirtschaftliche Wertschöpfung in vor- und nachgelagerten Bereichen der Holzwirtschaft im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg verbleibt);

7. welche regionalen Vermarktungsstrukturen, überbetriebliche Kooperationen, staatlich induzierte Kooperationen und sonstige regionale Wertschöpfungsketten im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg bereits etabliert und erfolgreich sind;

8. wie die unteren Naturschutzbehörden, die Landschaftserhaltungsverbände und sonstige öffentliche Stellen, die sich um die Landschaftserhaltung und den Naturschutz bemühen, personell ausgestattet sind (mit Angabe, wer für die Personal- und Sachkosten jeweils aufkommt);

9. in welcher Höhe FAKT-Zahlungen für zusätzliche Naturschutz-Maßnahmen der 2. Säule im letzten komplett erfassten Abrechnungsjahr in den Landkreis Biberach und in den Landkreis Ravensburg geflossen sind (mit Angabe, welche die fünf am stärksten genutzten FAKT-Programme des letzten komplett erfassten Abrechnungsjahrs waren [mit Programmname, Fläche in Hektar und Auszahlungsbetrag je Programm]);

10. welche zusätzlichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch die mögliche Schaffung eines Biosphärengebiets für die Milch-, Land- und Forstwirtschaft sowie den Tourismus und den Naturschutz im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg erreicht werden könnten (unter Darstellung, welche Unterstützung ein Biosphärengebiet diesbezüglich leisten kann);

11. wie neue Geschäftsmodelle und Vermarktungschancen in einem möglichen Biosphärengebiet konkret gefördert und begleitet werden – zusätzlich zu den zahlreichen bestehenden Programmen;

12. welche Beispiele es für Investitionsbeihilfen für Landwirte oder Landeigentümer und -bewirtschafter innerhalb eines Biosphärengebietes zusätzlich zu den Hilfen, die bereits aus Programmen wie AFP, LEADER, LPR oder ELR bekannt sind, gibt.

 

27.7.2022

Haser, Burger, Dörflinger, Hailfinger, Dr. Pfau-Weller, Schuler, Dr. Schütte, Vogt CDU

 

Begründung

Die Landkreise Biberach und Ravensburg verfügen über eine einzigartige Kulturlandschaft, die durch jahrhundertealte Bewirtschaftung entstanden ist. Der Antrag soll ergänzend zum Antrag Drucksache 17/2251 klären, in welchen Strukturen die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen im Landkreis Biberach und im Landkreis Ravensburg erfolgt, welche Initiativen und Programme zum Erhalt der Kulturlandschaft und der Natur bereits existieren und wie diese von der möglichen Ausweisung eines Biosphärengebiets zusätzlich profitieren könnten. Gleichzeitig soll der Landesregierung durch diesen Antrag die Möglichkeit gegeben werden, auf Bedenken und Sorgen der Bevölkerung einzugehen.

Zurück