Antrag: Förderung regionaler Fernsehsender

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

 

zu berichten,

 

  1. wie sich der Anteil regionaler Fernsehsender, gemessen an der Gesamtzahl der ausgestrahlten Fernsehprogramme in Baden-Württemberg, seit Einführung der Förderung entwickelt hat;

 

  1. wie die seit dem Doppelhaushalt 2020/2021 jeweils veranschlagten Mittel für die Förderung regionaler Fernsehsender verwendet wurden;

 

  1. welche Kriterien mit einer Förderung gemäß § 47a Landesmediengesetz verbunden sind;

 

  1. ob eine Verlängerung der Regelung in § 47a Landesmediengesetz über das Jahr 2023 hinaus oder eine Entfristung der Regelung geplant ist und welche Gründe für die Entscheidung sprechen;

 

  1. wie die Verwendung der Mittel bei den regionalen Fernsehsendern kontrolliert wird;

 

  1. welche Resonanz die durch die Co-Finanzierung mögliche werktägliche Magazinsendung in den regionalen Fernsehsendern hat;

 

  1. ob die Landesregierung an einer weiteren Finanzierung des Magazinformats bei regionalen Fernsehsendern festhält;

 

  1. welche Schlüsse die Landesregierung aus der bisherigen Förderung privater Fernsehproduktionen auch für die künftige Gestaltung der dualen Medienlandschaft in Baden-Württemberg zieht und welche weiteren Fördermöglichkeiten sie zum Beispiel auch für den privaten Hörfunk oder in der Zeitungslandschaft als rechtlich möglich erachtet;

 

  1. ob unter den anerkannten und geförderten regionalen Fernsehsendern Kooperationen bestehen;

 

  1. ob ihr bekannt ist, ob auch in anderen Bundesländern regionale Fernsehsender durch den jeweiligen Landeshaushalt finanziert werden und bejahendenfalls in welchem Umfang.

 

 

22.6.2023

 

Haser, Wolf, Deuschle, Dr. Löffler, Stächele, von Eyb CDU

 

 

Begründung

 

Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion wurden (erstmals) im Doppelhaushalt 2020/2021 Mittel zur Förderung regionaler Fernsehsender vorgesehen. Dabei werden die Mittel der Landesanstalt für Kommunikation zugewiesen und intern an die regionalen Fernsehsender für die Planung und Abwicklung einer werktäglichen Magazinsendung verteilt. Durch § 47a Landesmediengesetz wurde die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion hat sich das System der regionalen Filmförderung bewährt. Dieses sollte daher auch in den kommenden Jahren durch eine mögliche Entfristung des § 47a Landesmediengesetz fortgeführt werden.

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