Antrag: Gesetzlicher Änderungsbedarf zur Steigerung der energetischen Verwertung von Biomasse

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

zu berichten,

  1. welches Potenzial dem Energieträger Biogas bei der Bereitstellung von Strom in Baden-Württemberg zukommt und wie viel Prozent davon noch nicht nutzbar gemacht sind;
  2. welches Potenzial dem Energieträger Biogas bei der Bereitstellung von Wärme in Baden-Württemberg zukommt und wie viel Prozent davon noch nicht nutzbar gemacht sind;
  3. auf welche Weise sie in die angekündigte Ausarbeitung der nationalen Biomassestrategie des Bundes eingebunden ist;
  4. wie sichergestellt werden kann, dass Betreiberinnen und Betreiber von Biomasseanlagen die Anforderungen aus der Biomassestrategie und andere Nachhaltigkeitsanforderungen wirtschaftlich und praktikabel umsetzen können;
  5. ob aus ihrer Sicht das EEG dahingehend geändert werden sollte, dass Biogasanlagen, die Wärmenetze speisen, in der Ausschreibung bevorzugt gefördert werden, indem sie z. B. einen Bonus für systemdienliche Kraft-Wärmekopplung erhalten;
  6. ob aus ihrer Sicht die Systematik des EEG bei Güllekleinanlagen dahingehend angepasst werden sollte, dass für alle bestehenden und künftigen Anlagen in diesem Segment für eine Bemessungsleistung von 150 kW die jeweilige EEG-Vergütung gilt, die installierte Leistung aber am Standort der Biomasseanlage ohne Limit ausgestaltet werden kann, um eine Flexibilisierung dieser Anlagen zu ermöglichen;
  7. welche Regelungen aus ihrer Sicht erforderlich sind und umgesetzt werden könnten, damit kleinere Biomasseanlagen mit einer Größe unter 1 MW Bemessungsleistung eine bessere Chance haben, bei den Ausschreibungen nach dem EEG berücksichtigt zu werden;
  8. ob die nach §§ 28c und 28d EEG getrennt erfolgenden Ausschreibungen für Biomasseanlagen und Biomethananlagen aus ihrer Sicht wieder zu einer Gesamtausschreibung mit einem Gesamtausschreibungsvolumen in Höhe von beiden Ausschreibungen zusammengefasst werden sollten;
  9. ob aus ihrer Sicht durch eine Erhöhung des Flexibilitätszuschlags ein Anreiz zur Umrüstung von Biomasseanlagen auf eine flexible Fahrweise geschaffen werden sollte;
  10. welches Ausbauziel für Biomasseanlagen und welches jährliche Ausschreibungsvolumen nach dem EEG aus ihrer Sicht notwendig sind, um einen Verlust bestehender Kapazitäten in Baden-Württemberg zu vermeiden;
  11. wie sie verhindern will, dass Biogasanlagen und zugehörige Wärmenetze stillgelegt werden, weil für die bereits laufenden Anlagen kein Zuschlag nach dem EEG erfolgt ist;
  12. welche gesetzlichen Änderungen aus ihrer Sicht notwendig sind, um das Potenzial aus Biomasse zur Energiebereitstellung möglichst weitgehend zu nutzen und die Ziele der Biogasstrategie des Landes umzusetzen;
  13. ob sie beabsichtigt, beim Bund auf die in den Ziffern 5, 6, 7, 8, 9 sowie ggf. den Antworten zu den Ziffern 10, 11 und 12 aufgeworfenen Änderungen des EEG hinzuwirken.

 

Begründung:

Die Bioenergie ist neben der Wasserkraft die derzeit einzige zur Verfügung stehende Form der erneuerbaren Energie, die gesicherte und regelbare Energie für Strom und Wärme bereitstellen kann. Die letzte nach dem EEG erfolgte Ausschreibung für Biomasse war stark überzeichnet und vielen Bewerbern konnte kein Zuschlag erteilt werden. Das kann im schlimmsten Fall zur Folge haben, dass Biomasseanlagen und zugehörige Wärmenetze abgeschaltet werden müssen, weil sie unrentabel werden.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben in ihrem Beschluss vom Oktober 2022 betont, „dass die intelligente Nutzung von Biogas einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilisierung und Versorgungssicherheit durch Flexibilisierung leisten kann. Aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bedarf es dafür einer Überprüfung des Förderrahmens, des weiteren Abbaus von Hemmnissen bei der Genehmigung von Biogasanlagen sowie eines einfacheren Anschlusses an das Gasnetz.

 

Der Antrag soll klären, welche Änderungen der Rahmenbedingungen aus Sicht der Landesregierung dazu beitragen können, die Energiegewinnung durch Biomasse- und Biomethananlagen zu steigern und das Ziel eines erneuerbaren Energiesystems zu erreichen.

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