Antrag: Stromangebot und Versorgungssicherheit in BW, insbesondere nach dem Kohleausstieg
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- welche Konsequenzen sie aus der Stellungnahme gemäß § 16 Absatz 2 KlimaG BW zum Fortschritt des Klimaschutzes in Baden-Württemberg und zum Klima-Maßnahmen-Register – Bezugsjahr 2022 – des Klima-Sachverständigenrats vom 30.09.2023 für den Sektor der Energiewirtschaft zieht;
- wie sich die Treibhausgasemissionen im Sektor der Energiewirtschaft nach ihrer Kenntnis in den Jahren 2018 bis 2022 entwickelt haben und perspektivisch in den Jahren 2023 bis 2030 entwickeln werden – wenn möglich unter Angabe der Gründe für die jeweilige Entwicklung;
- von welcher Verfügbarkeit von Strom aus erneuerbaren Energien sie für Baden-Württemberg zum Zeitpunkt des Kohleausstiegs ausgeht, wobei um eine Darstellung der tatsächlich erwarteten Erzeugung in kWh jeweils bei den bestmöglichen Erzeugungsvoraussetzungen und den schlechtesten Erzeugungsvoraussetzungen gebeten wird;
- durch welche Erzeugungskapazitäten sie das Stromangebot aktuell in Zeiten, in denen nur wenig Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht, aufrechterhält und in welcher Reihenfolge die zehn größten Kraftwerke im genannten Fall angeworfen werden -mit der Bitte um tabellarische Darstellung unter Angabe der Erzeugungsleistung;
- durch welche Erzeugungskapazitäten sie das Stromangebot nach dem erfolgten Kohleausstieg in Zeiten, in denen nur wenig Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht, plant aufrechtzuerhalten;
- wie viel stille Reserve an Erzeugungskapazität aus ihrer Sicht in GWh zur Herstellung der Versorgungssicherheit nach Abschaltung der Steinkohlekraftwerke in Baden-Württemberg notwendig sein wird;
- wie sie in Zusammenhang mit den Fragen 3, 5 und 6 den von der Netzbetreiberin TransnetBW GmbH mit Blick auf dem Kohleausstieg angemahnten Bau von zehn bis 15 neuen Back-up-Kraftwerken in Baden-Württemberg beurteilt;
- wie sie den Finanzierungsvorschlag der Übertragungsnetzbetreiberin TransnetBW GmbH für den Bau der Back-up-Kraftwerke zur stillen Netzreserve beurteilt, nach dem ein Neubauvorschuss eingeführt werden soll, indem die Höhe der Vergütungen für Kraftwerkseinsätze, die der Netzstabilisierung dienen, bereits zum Zeitpunkt der Investition in ein neues Kraftwerk garantiert wird, und falls sie diesen nicht unterstützt, welchen alternativen Weg sie zur Finanzierung der Back-up-Kraftwerke verfolgt;
- an welchen Standorten in Baden-Württemberg neue Back-up-Kraftwerke errichtet werden könnten und ob es diesbezüglich bereits Gespräche mit den in Frage kommenden Kommunen gibt;
- ob sie nach heutigem Stand davon ausgeht, dass rechtzeitig zum Kohleausstiegs in Baden-Württemberg wasserstofffähige Gaskraftwerke mit ausreichender Kapazität für eine stabile Netzreserve verfügbar sein werden;
- in welchem zeitlichen und mengenmäßigen Umfang im Falle einer negativen Antwort auf Frage 10 der Weiterbetrieb von Steinkohlekraftwerken notwendig sein wird;
- welche Rolle ein intelligentes Netz von stromgeführten Blockheizkraftwerken auf der einen und Smart Grid-Anwendungen auf der anderen Seite bei der Netzstabilität aus ihrer Sicht haben werden;
- ob ihr die im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg stehende Kraftwerksstrategie der Bundesregierung bekannt ist und wie sie diese ggf. unterstützt.
Begründung
Die Energieversorgung Baden-Württembergs befindet sich in einem Transformationsprozess. Erklärtes Ziel ist es dabei, die erneuerbaren Energien auszubauen und zeitgleich die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten. Die Netzbetreiberin TransnetBW GmbH fordert mit Blick auf den Kohleausstieg 2030 eine Kraftwerksstrategie, die den Bau von zehn bis 15 Back-up-Kraftwerken in Baden-Württemberg vorsieht. In einem Bericht der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu einem beschleunigten Kohleausstieg bis 2030 heißt es sogar, einige Steinkohlekraftwerke müssten „in die Netzreserve überführt werden und mit hinreichender Verlässlichkeit verfügbar sein, um eine effiziente Bewirtschaftung von Netzengpässen gewährleisten zu können“. Diese Anfrage soll klären, wie die Landesregierung zu entsprechenden Überlegungen steht, die Versorgungssicherheit für Baden-Württemberg zu sichern und welche Wege sie sieht, die Versorgungssicherheit klimafreundlich zu gewährleisten.