Antrag: Wegebau im Wald

 

Wegebau im Wald

 

Der Landtag wolle beschließen,

die Landesregierung zu ersuchen

 

zu berichten,

 

  1. welche Bedeutung die Landesregierung dem öffentlichen wie privaten Wegebau im öffentlichen Wald wie auch im Privatwald beimisst;
  2. in welcher Breite üblicherweise Wege im Wald in Baden-Württemberg gebaut werden;
  3. wie breit üblicherweise der baubedingte Eingriff in den Wald beim Bau eines Weges erfolgt;
  4. welche Wegbreite insgesamt für die Berechnung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ökopunkten herangezogen wird;
  5. inwieweit die nach dem Wegebau erfolgende Renaturierung der Randflächen eines Waldweges bei der Festsetzung des Ökopunkteausgleichs angerechnet wird;
  6. wie sie die Notwendigkeit eines Ökoausgleichs für den Bau von Waldwegen einschätzt, wenn man bedenkt, dass Waldwege der Waldpflege wegen errichtet werden, und wie der Eingriffsausgleich im Waldwegebau nach ihrer Kenntnis in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, gehandhabt wird;
  7. ob sie in Anbetracht der Tatsache, dass der private Waldwegebau mit Blick auf die Erholungsfunktion des Waldes eine im Sinne der Allgemeinheit wünschenswerte Sache ist, die Möglichkeit in Betracht zieht, den ökologischen Ausgleich im Waldwegebau künftig nicht mehr einzufordern oder ‒ wenn unbedingt nötig ‒ die dafür notwendigen Aufwendungen privater Waldbesitzer zu bezuschussen oder ganz zu übernehmen.

 

24.9.2021

 

Haser, Burger, Dörflinger, Hailfinger, Dr. Pfau-Weller, Schuler, Dr. Schütte, Vogt CDU

 

 

Begründung

Wege im Wald dienen sowohl der Waldbewirtschaftung wie auch der Naherholung. Dass neben den hohen Kosten für den Waldwegebau auch noch der naturschutzfachliche Ausgleich für den Wegebau verlangt wird, stößt bei vielen Waldbesitzern auf Unverständnis ‒ insbesondere auch deshalb, weil die Bundesländer in dieser Frage unterschiedlich agieren. Der Antrag soll klären, ob eine Entlastung der Eigentümer beim Waldwegebau möglich erscheint.

 

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