Antrag: Der Wolf in Baden-Württemberg - Wie kann ein Nebeneinander gelingen?
Mehr als 170 Jahre nach der Ausrottung des Wolfs in Baden-Württemberg müssen sich Mensch und Tier bei seiner Wiederansiedelung mit völlig neuen Gegebenheiten arrangieren. Seine Listung in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz lässt hierbei nur wenig Spielraum.
Weltweit gesehen ist der Wolf keine gefährdete Tierart. Europaweit ist die Situation regional sehr unterschiedlich. In Deutschland hat der Wolf auf das Bundesgebiet gesehen noch keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht, es gibt aber einzelne Gebiete (Sachsen, Niedersachsen) mit sehr vielen Wölfen. Es geht nicht darum, den Wolf grundsätzlich zu bejagen, sondern darum, diesen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen und die jeweils gebiets- bzw. landesspezifisch passende Anzahl an Wolfsrudeln zu sichern.
Der Dialog mit der Bevölkerung, Information und Unterstützung mit Betroffenen und umfassende Überwachung der Bestände sind zweifelsohne wichtige Bausteine. Auch die Ausdünnung der Bestände würde unsere tierhaltenden Landschaftspfleger nicht von umfassenden Herdenschutzmaßnahmen entbinden. Die Antragsteller sehen jedoch noch größeres Potenzial in der Ausweisung von besonders geschützten Weidelandschaften und anderweitig gearteten wolfsfreien Zonen, zu denen zum Beispiel auch dicht besiedelte Ballungsgebiete gehören.