Antrag: Die Landsiedlung als Maßnahmenträger - Naturschutzprojekte des Landes auslagern und Ökopunkte generieren
Antrag
des Abg. Raimund Haser CDU
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Die Landsiedlung als Maßnahmenträger – Naturschutzprojekte des Landes auslagern und Ökopunkte generieren
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
- ob das Land bei über den Haushalt finanzierten Naturschutzmaßnahmen Ökopunkte erhält, und wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Verfahrensweise basiert;
- ob das Land, als eines der größten Abnehmer von Ökopunkten, für Infrastrukturmaßnahmen grundsätzlich ein Interesse daran hat, möglichst flächenschonend und den Zielen der Naturschutzstrategie entsprechend selbst Ökopunkte zu generieren und falls nein, weshalb das Land auf diese Möglichkeit verzichtet;
- in welchem Umfang das Land angekaufte Ökopunkte als Kompensation einsetzt;
- ob dieser Anteil erweitert werden kann und soll;
- ob das Land bereit wäre, sich im Interesse einer sparsamen und flächenschonenden Ausgleichspraxis selbst zu verpflichten, soweit wie möglich flächenschonend generierte Ökopunkten (z.B. aus produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) oder Maßnahmen ohne Inanspruchnahme von Ackerflächen) bei eigenen Eingriffen einzusetzen;
- ob sie es für denkbar hält, es alternativ Institutionen wie zum Beispiel der Landsiedlung zu erlauben, Naturschutzmaßnahmen auf landeseigenen Flächen auf eigene Kosten durchzuführen, wenn diese Institutionen sich im Gegenzug durch die Veräußerung der im Projekt generierten Ökopunkte refinanzieren;
- welche Gründe dagegen sprechen, der Landsiedlung eine Grunddienstbarkeit auf Flächen des Landes zur Umsetzung von Ökokontomaßnahmen und damit zur Generierung von Ökopunkten zu gewähren;
- ob es im Vorfeld des Projekts „Agile Iller“ Kontakt mit der Landsiedlung gegeben hat und ob eine Kooperation in der unter 3. genannten Verfahrensweise hier denkbar wäre?
16.11.2018
Haser, CDU
Begründung
Das Land Baden-Württemberg ist der größte Verbraucher von Ökopunkten und Bereitsteller von naturschutzfachlichen Aufwertungen zugleich. Es ist dem Land im Moment jedoch nicht erlaubt Ökopunkte zu generieren. Die Landsiedlung Baden-Württemberg ist das gemeinnützige Siedlungsunternehmen des Landes und trägt zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im Ländlichen Raum bei. Ein Teil ihrer Arbeit ist die Bereitstellung von Ausgleichsflächen für Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen. Die Landsiedlung schafft diese Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen als Maßnahmenträger auf eigenen oder grundbuchrechtlich gesicherten Flächen anderer Eigentümer im Rahmen der Ökokontoverordnung. Die dabei entstehenden Ökopunkte werden bei Bedarf über die Flächenagentur Baden-Württemberg verkauft. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern kommen in diesem Zusammenhang eine hohe Bedeutung zu, da sie auf relativ kleinen Flächen eine große Wirkung für die Natur entfalten können.
Erklärtes Ziel dieser Anfrage ist es, die Landsiedlung dauerhaft als Maßnahmenträger aus Eigenmitteln zu etablieren und ihr auch Projekte an die Hand zu geben, die bisher direkt über den Landeshaushalt und damit jenseits der Ökopunktefähigkeit durchgeführt wurden. Auf diese Weise würden die Projekte weiterhin umgesetzt, es würden keine Steuermittel eingesetzt, und die in diesen Projekten generierten Ökopunkte würden andernorts eine Entnahme forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich genutzter Flächen – Stichwort: doppelte Herausnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen – obsolet machen.