Fluthilfe für Baden-Württemberg aus dem EU-Solidaritätsfonds

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch schätzt sie den Betrag der Schäden in Baden-Württemberg, die durch die Hochwasserereignisse im Frühjahr 2024 entstanden sind?
  2. Wie hoch schätzt sie den Anteil an der Schadenssumme, der versichert ist und von Versicherern erstattet wird?
  3. In welcher Höhe profitiert das Land Baden-Württemberg von den durch den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments freigegebenen Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Beseitigung der Flutschäden aus dem Frühjahr 2024?
  4. Welche Schritte sind seitens des Landes Baden-Württemberg notwendig und geplant, um die aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellten Mittel abzurufen?
  5. An wen plant das Land Baden-Württemberg die Mittel für die Fluthilfe aus dem EU-Solidaritätsfonds zu vergeben?
  6. Welche formellen und materiellen Voraussetzungen müssen baden-württembergische Kommunen erfüllen, um Unterstützung bei der Beseitigung der Flutschäden aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten zu können?

Begründung

Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 21. November 2024 beschlossen, 112 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Flutschäden in Baden-Württemberg und Bayern aus dem Frühjahr 2024 freizugeben. Diese Kleine Anfrage soll klären, in welcher Höhe Baden-Württemberg von den Mitteln profitiert und auf welchem Wege unsere Kommunen die Mittel in Anspruch nehmen können.

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