Fluthilfe für Baden-Württemberg aus dem EU-Solidaritätsfonds
Ich frage die Landesregierung:
- Wie hoch schätzt sie den Betrag der Schäden in Baden-Württemberg, die durch die Hochwasserereignisse im Frühjahr 2024 entstanden sind?
- Wie hoch schätzt sie den Anteil an der Schadenssumme, der versichert ist und von Versicherern erstattet wird?
- In welcher Höhe profitiert das Land Baden-Württemberg von den durch den Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments freigegebenen Mitteln aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Beseitigung der Flutschäden aus dem Frühjahr 2024?
- Welche Schritte sind seitens des Landes Baden-Württemberg notwendig und geplant, um die aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellten Mittel abzurufen?
- An wen plant das Land Baden-Württemberg die Mittel für die Fluthilfe aus dem EU-Solidaritätsfonds zu vergeben?
- Welche formellen und materiellen Voraussetzungen müssen baden-württembergische Kommunen erfüllen, um Unterstützung bei der Beseitigung der Flutschäden aus dem EU-Solidaritätsfonds erhalten zu können?
Begründung
Der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 21. November 2024 beschlossen, 112 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Flutschäden in Baden-Württemberg und Bayern aus dem Frühjahr 2024 freizugeben. Diese Kleine Anfrage soll klären, in welcher Höhe Baden-Württemberg von den Mitteln profitiert und auf welchem Wege unsere Kommunen die Mittel in Anspruch nehmen können.