Kleine Anfrage: Leben sehbehinderter und blinder Menschen in Baden-Württemberg
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Menschen leben aktuell in Baden-Württemberg, die als sehbehindert oder gesetzlich blind gelten?
2. Wie viele Unfälle gab es in den letzten drei Jahren mit Sehbehinderten und Blinden im öffentlichen Raum?
3. Welches sind die fünf Hauptgründe für Unfälle mit Sehbehinderten und Blinden im öffentlichen Raum?
4. Wie viele signalgesteuerte Fußgängerüberwege im Land verfügen über ein akustisches Signal zur Orientierung Sehbehinderter (absolut und im Verhältnis zu allen signalgesteuerten Fußgängerüberwegen)?
5. Wie wird die Barrierefreiheit bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten der Träger der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe taktiler und visueller Kontraste für Sehbehinderte und Blinde sichergestellt?
6. Wie viele Unfälle mit Führhunden Sehbehinderter und Blinder gab es in Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren aufgeteilt in Unfälle mit Personenschaden und Unfälle ohne Personenschaden?
7. Ist die Landesregierung bereit, eine landesweit einheitliche Regelung zu schaffen, dass Assistenzhunde grundsätzlich in- und außerhalb ihres Dienstes keinem Leinenzwang unterliegen analog der Regelungen in Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein?
Begründung:
Sehbehinderte und blinde Menschen erleben in ihrem Interesse formulierte Gesetze und Verordnungen mitunter als lebensfern und im Alltag beschwerlich oder schlichtweg nicht umsetzbar. Die Kleine Anfrage soll auf diese Diskrepanz sowie bestehende Probleme von Menschen mit Sehbehinderung hinweisen und Informationen dazu liefern, wie viele Menschen von diesen Problemen im Land betroffen sind.