Kleine Anfrage: Naturschutz in Baden-Württemberg

Ich frage die Landesregierung:

  1. Bis zu welchem Erfüllungsgrad wurden die „aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016“ des Umweltministeriums umgesetzt und wo bestehen noch Vollzugsdefizite aus welchen Gründen?
  2. Inwieweit sich die Ansätze einzelner Maßnahmenvorschläge für die im Herbst 2017 erarbeitete Biodiversitätsstrategie, die sich bereits in der Naturschutzstrategie mit Umsetzungsschwerpunkt bis 2016 befinden, von diesen unterscheiden und aus welchen Gründen sich dafür ein weiterer Mehrbedarf (insgesamt voraussichtlich 15 Mio. Euro) ergibt?
  3. Welche konkreten Maßnahmen für das Teilziel 14 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „landesweites Moorschutzkonzept“ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt wurden und welche vorgesehenen Maßnahmen aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden konnten?
  4. Welche nachweislichen Effekte für das Oberziel „Klimaschutz und Moore“ mit den unter 3. abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „landesweites Moorschutzkonzept“ erreicht werden konnten?
  5. Welche konkreten Maßnahmen für das Teilziel 17 der aktuellen Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie bis 2016 „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ bis zu dem genannten Zeitpunkt (2016) an welchen Orten umgesetzt wurden und welche vorgesehenen Maßnahmen aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden konnten?
  6. Welche nachweislichen Effekte für das Oberziel „Biotopverbund“ mit den unter 5. abgefragten Maßnahmen zum Teilziel „Weiterentwicklung des Biotopverbunds auf regionaler und lokaler Ebene“ erreicht werden konnten?
  7. Ob es sich bei dem Teilziel 10 „Entwicklung von Naturpatenschaften“ um eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden Projekts „111 Arten-Korb“ handelt und falls nicht, aus welchen Gründen dieses bereits bestehende und erfolgreiche Konzept nicht weitergeführt und ggf. weiterentwickelt wird? 
  8. Für welche naturschutzfachlichen Maßnahmen und Projekte die aufgrund der Festsetzung in der Nebenabrede I., 40. zum Koalitionsvertrag im Haushalt 2017 zusätzlich zugegangenen rund 7 Mio. Euro verwendet wurden bzw. aus welchen Gründen möglicherweise eine anderweitige Verwendung stattfand?
  9. In welcher Höhe zusätzlich zugehende Naturschutzmittel im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2018/2019 aufgrund der Nebenabrede I., 40. zum Koalitionsvertrag vorgesehen sind und für welche Projekte sie eingesetzt werden sollen, um der Intention der Nebenabrede, einen Mehrwert für den Naturschutz zu erreichen, gerecht zu werden?
  10. Wie sich die Haushaltsmittel für den Naturschutz von 2007 bis 2017 entwickelt haben, aufgeteilt nach Jahren mit prozentualem Zuwachs pro Jahr sowie einer Unterscheidung in Personal- und Sachmittelkosten und dort, für welche Projekte sie verwendet wurden bzw., sofern sie Dritten zukamen, wer die drei größten externen Leistungsempfänger (nach jährlichen Beiträgen) waren?

 

Begründung

Aufgrund des bedenklichen Artenrückgangs in Baden-Württemberg hat sich die Landesregierung entschieden, jährlich  voraussichtlich 15 Mio. Euro für eine Biodiversitätsstrategie einzustellen. Zusätzlich dazu existiert seit dem Jahr 2013 die Naturschutzstrategie des Landes, deren Umsetzungsschwerpunkte sich das Umweltministerium bis zum Jahr 2016 vorgenommen hatte. Die Mittel für den Naturschutz im Landeshaushalt haben sich seit dem Jahr 2011 verdoppelt. In den Nebenabreden zwischen den Koalitionspartnern wurde darüber hinaus beschlossen, den Naturschutz mit jährlich zusätzlich zugehenden Mitteln von insgesamt 30 Mio. Euro zu stärken. Vor dem Hintergrund, einerseits einen praktisch wirksamen Naturschutz zu gewährleisten und zum anderen Steuergelder verantwortungsvoll einzusetzen ist von Interesse, inwieweit konkrete Maßnahmen und Projekte zum Erreichen der Naturschutzstrategie bisher umgesetzt wurden und ob dieselben Maßnahmen nunmehr Teil der neuen, zusätzlich finanzierten Biodiversitätsstrategie werden sollen. Von Interesse ist zudem, für welche Maßnahmen und Projekte die aufgrund der Nebenabrede zur Stärkung des Naturschutzes dafür zusätzlich eingestellten Mittel verwendet wurden, um der Intention der Nebenabrede entsprechend einen Mehrwert für den Naturschutz zu erreichen.  

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