Kleine Anfrage: Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 96 zwischen Aitrach und Achberg im württembergischen Allgäu

Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 96 zwischen Aitrach und Achberg im württembergischen Allgäu

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ab wie vielen Fahrzeugen, welchen Lärmobergrenzen, welchen Entfernungen zur nächsten Bebauung und bei welchen topografischen Gegebenheiten ist das Land dazu verpflichtet, aktive Lärmschutzmaßnahmen entlang von Autobahnen durchzuführen?
  2. Auf welchen Streckenabschnitten der A 96 auf Gebiet des Landes Baden-Württemberg wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen?
  3. Auf welche Art, in welchem Turnus, durch wen und mit welcher Technik wird die Zahl der Fahrzeuge auf einem Streckenabschnitt ermittelt?
  4. Gibt es hierzu auch ein Prognoseverfahren, wie sich der Verkehr in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln wird?
  5. Gab es in der Vergangenheit Differenzen bei Verkehrszählungen auf bayerischer und baden-württembergischer Seite?
  6. Wenn ja, wie erklärt sie sich diese unter Darlegung, wie diese künftig vermieden werden können?
  7. Wie schätzt sie aufgrund der stetigen Verkehrszunahme die aktuelle und künftige Lärmbelastung, insbesondere auf der Gemarkung Aitrach, beim Anschluss Waltershofen sowie auf der Argentalbrücke bei Neuravensburg ein?
  8. Erachtet sie Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 96 für notwendig?
  9. Sind die Prognosen für die Verkehrszunahme auf der A 96 aufgrund des geplanten Ausbaus des Memminger Autobahnkreuzes, der IKEA-Ansiedlung in Memmingen, des zunehmenden Transit-Verkehrs nach Österreich über die A96 seit Wiedereröffnung des Pfändertunnels und der Verkehrszunahme in der Boom-Region Allgäu-Oberschwaben insgesamt noch zutreffend?
  10. Aus welchen Gründen hat sie im Gegensatz zu den zuständigen Behörden des Freistaates Bayern bislang keine Planungen zu Lärmschutzmaßnahmen an der A96 angestoßen?

06.08.2018

Haser CDU

Begründung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Anregung der Gemeinde Aitrach im Jahr 2010 und 2012 eine Überprüfung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Aitrach und Leutkirch vorgenommen.

Danach kann im Hinblick auf die im Planfeststellungsbeschluss vom 1. Dezember 1977 prognostizierte Verkehrsmenge von 22.000 Kfz/24h von keiner wesentlichen Verkehrszunahme ausgegangen werden. Inzwischen sind die Verkehrszahlen an der nächstgelegenen Dauerzählstelle Leutkirch-West jedoch von 35.861 Kfz/24h im Jahr 2012 auf 41.721 Kfz/24h im Jahr 2017 angestiegen.

Ausweislich eines Berichts in der Memminger Zeitung vom 13. Juli 2018 soll an der A96 auf der Gemarkung der direkt an der Landesgrenze gelegenen bayerischen Nachbargemeinde Buxheim eine zusätzliche Lärmschutzwand errichtet werden. Diese Kleine Anfrage soll prüfen, ob eine erneute, zwischen beiden Bundesländern abgestimmte schalltechnische Untersuchung auch für die württembergische Seite erfolgen kann.

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