Mündliche Anfrage: Hochwassermanagement zu Beginn des Jahres
Abg. Raimund Haser CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten im Januar schon zwei Hochwasserereignisse, das erste um Dreikönig, das zweite erst letzte Woche. Die „Stuttgarter Nachrichten" vom 22. Januar haben berichtet, dass es keine Neckarschifffahrt mehr zwischen Heilbronn und Mannheim gibt. Wenn man durch die Gegend gefahren ist, hat man gesehen, dass die gesamte Wassersituation, also auch die Zuläufe, sehr stark unter Druck war. Deswegen meine zwei Fragen:
<dir>a) Wie beurteilt die Landesregierung das Hochwassermanagement beim Hochwasser – hier muss ich jetzt ergänzen: bei den beiden Hochwassern – am Jahresanfang 2018?
b) Inwiefern konnte der Einsatz der Hochwassersicherungsinfrastruktur des Landes die Auswirkungen insbesondere am unteren Neckar positiv beeinflussen?
</dir>Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Untersteller.
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Haser wie folgt:
Wir hatten, wie Sie bereits erwähnt haben, im Januar dieses Jahres zwei Hochwasserereignisse, eines in der Zeit zwischen 3. und 7. Januar, das zweite zwischen 21. und 25. Januar.
Bei dem erstgenannten führten ergiebige Niederschläge zusammen mit der eintretenden Schneeschmelze zu kleineren und mittleren Hochwassern in den Fließgewässern des Schwarzwalds. Erwähnt werden muss dabei insbesondere die Lage in St. Blasien, wo in kürzester Zeit Keller und Straßen überflutet wurden und auch Hangrutschungen aufgetreten sind. In unseren großen Fließgewässern erster Ordnung – Rhein, Neckar, Donau – führten die Niederschläge Anfang Januar zu einem zwei- bis fünfjährlichen Hochwasserereignis, das durch den Betrieb der Hochwasserschutzeinrichtungen gut beherrschbar war. Dabei war das Hochwasserrückhaltebecken in Wolterdingen an der Breg, das wir 2012 eingeweiht haben und das vom Land betrieben wird und zum Schutz der oberen Donau errichtet wurde, erstmals in Betrieb und konnte so weitere Überflutungen verhindern.
Rund 14 Tage, nachdem dieses erste Ereignis abgeklungen war, bildete sich dann dieses zweite von mir schon erwähnte Ereignis in der Zeit zwischen 21. und 25. Januar. Wir hatten erneut eine überregionale Hochwasserlage. Der Schwerpunkt lag diesmal nicht nur über dem Schwarzwald, sondern auch über dem schweizerischen Einzugsgebiet des Hochrheins und der Aare, was zu einem rapiden Anstieg der Pegel am Hoch-und Oberrhein führte.
Überregional markant, jedoch nicht kritisch war das Hochwasser ab dem 23. Januar dann an Rhein und Donau. In den Flussauen der baden-württembergischen Donau bilden sich bei solch relativ häufigen Ereignissen außerhalb von Ortschaften zum Teil weiträumige Ausuferungen, deren Retentionswirkung – das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen – sehr wertvoll ist.
Durch die weiteren Zuflüsse aus dem Schwarzwald entwickelte sich am Rhein schließlich ein Hochwasser, das zum Retentionseinsatz eines französischen Polders führte. Zudem wurden an den beiden Poldern Altenheim und Söllingen/Greffern ökologische Flutungen durchgeführt.
Die beiden von mir erwähnten Ereignisse waren, im Rückblick gesehen, durch die Einsatzkräfte und die Verantwortlichen vor Ort gut beherrschbar, und die Folgen konnten aufgrund der vielen einsatzbereiten technischen Schutz- und Rückhaltemaßnahmen reduziert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage – Stichwort Einsatz der Hochwassersicherungsinfrastruktur – darf ich Folgendes ausführen:
Generell kann festgestellt werden, dass bei beiden Ereignissen die Hochwasservorhersagezentrale der LUBW sehr präzise vor den drohenden Ereignissen gewarnt und auch während der Ereignisse sehr zeitnah und umfassend über die weitere Entwicklung informiert und die Einsatzkräfte vor Ort auch beraten hat. Beim letzten Ereignis, also dem zweiten von mir schon erwähnten Ereignis, war die HVZ dann auch rund um die Uhr in Betrieb und hat die Retentionsmaßnahmen am Oberrhein gesteuert und begleitet. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den französischen Dienststellen verlief dabei reibungslos.
Der Betrieb der vielen technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wie insbesondere Hochwasserrückhaltebecken und Hochwasserschutzdämme hat bei diesen Ereignissen ebenfalls gut funktioniert. Dabei waren viele kleinere, aber auch die größeren Landesbecken wie z. B. das von mir schon erwähnte Hochwasserrückhaltebecken Wolterdingen in Betrieb, die zu einer Abflussreduktion im Einzugsgebiet des Neckars, der Donau und des Rheins geführt haben. Speziell für den Unterlauf des Neckars haben viele kleine Rückhaltemaßnahmen und -becken dazu beigetragen, die Abflüsse weiter zu reduzieren.
Man darf hier aber vielleicht auch mal erwähnen, dass die Stadt Heidelberg seit Jahren ein ausgezeichnetes Alarmierungs- und Einsatzsystem betreibt, das im Ernstfall sehr schnell die nötigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen kann. Denn solche Maßnahmen sind unabdingbar, wenn es darum geht, einen umfassenden Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Wichtig ist meines Erachtens: Es hat sich bei beiden Ereignissen im Januar deutlich gezeigt, dass sich die erhöhten Anstrengungen im Hochwasserschutz der letzten Jahre gelohnt haben und lohnen. Ich darf daran erinnern, dass wir gerade bei den technischen Einrichtungen an den Landesgewässern die Mittel von ehemals 25 Millionen € – so viel waren es etwa 2010 – auf mittlerweile 58 Millionen € pro Jahr massiv erhöht ha3187
Landtag von Baden-Württemberg – 16. Wahlperiode – 54. Sitzung – Donnerstag, 1. Februar 2018
ben. Am Rhein werden allerdings aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit der Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms noch mal rund 1 Milliarde € notwendig sein. Davon wird ein Gutteil vom Bund übernommen werden.
Schutzmaßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung in kommunaler Verantwortung fördern wir gegenwärtig über die 58 Millionen €, die ich eben erwähnt habe, hinaus noch aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds in der Größenordnung von gegenwärtig ca. 37 Millionen € pro Jahr.
Nichtsdestotrotz sind nach den Berechnungen, die uns vorliegen, bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis noch rund 300 000 Personen betroffen, und rund 5 000 ha Siedlungs- und 3 000 ha Gewerbefläche könnten überflutet werden. Da nicht alle Personen und Flächen durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können, wird bei uns zusätzlich ein Schwerpunkt auf Hochwasservorsorgemaßnahmen gesetzt. Nur in Kombination beider kann ein größtmöglicher Hochwasserschutz erreicht werden.
Insgesamt – zum Abschluss vielleicht so viel – zeigen die beiden Ereignisse, dass mit den im Land vorhandenen Instrumenten und Einrichtungen die Lage gut bewältigt werden konnte. Natürlich müssen wir nach jedem Ereignis prüfen, in welchen Bereichen wir vielleicht noch besser werden können und welche Anstrengungen unternommen werden können, um auch größere Ereignisse bewältigen zu können. Denn auch solche Ereignisse, wie wir sie jetzt hatten, werden tendenziell zunehmen. Das ist ein Ergebnis, das beispielsweise aus dem über viele Jahre hinweg laufenden großen Forschungsprogramm KLIWA resultiert, das wir gemeinsam – zusammen mit Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Deutschen Wetterdienst – ausgearbeitet und betrieben haben.
Insofern sind wir gut gerüstet, übrigens auch im Hinblick auf Ereignisse, wie sie – wie Sie vielleicht gelesen haben – vonseiten des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung benannt werden. Demnach nehmen Hochwasserereignisse in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu, wobei ich an dieser Stelle sagen will: Die Aussagen, die gemacht wurden, lassen sich mit den Modellen, die Potsdam vorgelegt hat, aus unserer Sicht nur schwer auf die regionale Ebene herunterbrechen.
Hingegen haben wir über KLIWA in den letzten Jahren sehr gute regionale Modelle ausgearbeitet, die uns ebenfalls zeigen, dass diese Ereignisse zunehmen werden, auch was die Intensität betrifft. Wir glauben aber, dass wir mit diesen hochaufgelösten Modellen gute Voraussetzungen haben, um den Hochwasserschutz auch in den kommenden Jahren weiter vorantreiben zu können.
Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Es gibt Zusatzfragen. Zunächst Herr Abg. Haser, bitte.
Abg. Raimund Haser CDU: Herr Minister, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. Sie haben jetzt insbesondere auf die Polder und Rückhaltebecken des Landes hingewiesen, z. B. Wolterdingen.
Mir stellt sich die Frage, ob die kommunalen Einrichtungen und Rückhaltebecken ebenfalls mit berücksichtigt werden, wenn es um das Hochwassermanagement geht; denn auch kommunale Einrichtungen können dazu dienen, Hochwasser frühzeitig zurückzuhalten.
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Selbstverständlich. Das wird letztendlich in der Hochwasservorhersagezentrale gesteuert, die bei der LUBW in Karlsruhe angesiedelt ist. Die HVZ hat direkten Einfluss auf die großen Rückhaltebecken. Dort werden die Entscheidungen getroffen, welches Rückhaltebecken zu welchem Zeitpunkt geflutet wird.
Das ist nicht ganz unwichtig, wie ich mir einmal habe erläutern lassen. Wenn dies nämlich zu früh geschieht und die Hochwasserspitze erst zu einem späteren Zeitpunkt kommt, haben Sie nicht die Kappung des Scheitels, wie man sie sich eigentlich erhofft. Daher wird dort wirklich eine ganz wichtige Arbeit gemacht.
Selbstverständlich steht die Hochwasservorhersagezentrale aber auch in engem Kontakt mit den Kommunen, wenn es darum geht, zu welchem Zeitpunkt auch kleinere Rückhaltebecken in Betrieb genommen und geflutet werden sollen.
Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Jetzt hat Herr Abg. Dr. Bullinger noch eine Zusatzfrage.
Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Herr Minister, Sie haben sehr viele erfreuliche Dinge gesagt. Ich habe dazu ergänzend noch eine Frage zu den sehr vielen kleinen Rückhaltebecken, die oft kommunal betrieben werden, aber auch den größeren bei den Nebenflüssen von Neckar, Donau und Rhein.
Die Frage lautet: Wie wird eigentlich geprüft oder wie kann gewährleistet werden, dass die gebauten Kapazitäten dann, wenn ein solches Ereignis tatsächlich eintrifft, zur Verfügung stehen?
Ich weiß – und man sieht das ja auch –, dass es sehr beliebt ist, solche Rückhaltebecken für Badeweiher und Fischweiher zu nutzen. Wenn das Becken halb voll ist, ist es aber nur noch zur Hälfte füllbar. Wie wird gewährleistet und wie stellt das Management sicher, dass die gebauten Kapazitäten wirklich zur Verfügung stehen?
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Zunächst einmal sollte man die Zuständigkeiten hier schon beachten. Was die kleineren Becken betrifft, ist bei Gewässern zweiter Ordnung die kommunale Ebene zuständig und auch verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass diese Becken in dem Umfang, wie sie geplant waren, zur Verfügung stehen.
Ich denke aber, dass man vonseiten der Kommunen ein Eigeninteresse daran hat, dass dies der Fall ist. Letztendlich geht es ja wirklich um den Schutz vor Überflutungen von Wohngebieten und Gewerbegebieten, im schlimmsten Fall sogar um Leben und Tod.
In den letzten Jahren haben wir in Baden-Württemberg viel Glück gehabt; das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen. Schlicht und ergreifend blieben wir von mancher Wetterlage verschont. Denken wir an Mai 2013, als Bayern massiv betroffen war, während wir hier in Baden-Württemberg noch glimpflich davonkamen, weil damals die Wetterfront
<dir>(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtung Südost ging!)
so angelegt war, dass die Abregnung Richtung Donau stattgefunden hat.
Aber zur anderen Seite, Richtung Rhein, hatten wir damals ein 40-, 50-jährliches Hochwasser. Ansonsten hatten wir da Glück.
Nach allem, was ich in den letzten Jahren mitbekommen habe, gibt es in diesen Fragen eine enge Abstimmung mit der Hochwasservorhersagezentrale und auch einen engen Kontakt mit der kommunalen Seite, wenn es darum geht, Rückhalteräume einzusetzen.
Aber noch einmal: Ich glaube, manches Ereignis, das wir erlebt haben – Stichwort Braunsbach –, sollte auch der kommunalen Seite gezeigt haben, wie wichtig es ist, selbst Vorsorge zu treffen.
Ich will einmal ein Beispiel nennen: Im Wassergesetz – ich kann Ihnen jetzt gerade nicht den genauen Paragrafen sagen – gibt es eine Regelung, wonach die Unterhalter von Fließgewässern verpflichtet sind, alle fünf Jahre eine Gewässerschau durchzuführen. Das ist kein Gängeln der Kommunen – das will ich an dieser Stelle auch einmal sagen. Vielmehr tun sie gut daran, das auch durchzuführen. Warum? Weil es darum geht, zu schauen, ob die Uferbereiche frei sind oder ob die Gefahr besteht, dass Holz oder irgendetwas, was da lagert, abschwemmt und es dann weiter unten zu Stauungen mit möglicherweise negativen Folgen kommt.
Da habe ich durchaus den Eindruck, dass an der einen oder anderen Stelle das Bewusstsein in den letzten Jahren noch nicht so ausgeprägt war, wie man sich das wünschen würde.
Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
<dir>(Zuruf: Kollege Haser!)
</dir>– Herr Abg. Haser, entschuldigen Sie bitte.
Abg. Raimund Haser CDU: Ich habe eine Rückfrage zum Verständnis. Sie haben gesagt, dass die LUBW das Management übernimmt.
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Bei den großen Rückhaltebecken.
Abg. Raimund Haser CDU: Heißt das, die LUBW hat weder Zugriff auf die kommunalen Rückhaltebecken noch eine Übersicht darüber, welche Rückhaltemaßnahmen bei diesen Hochwassern tatsächlich zum Einsatz kamen und welche nicht?
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Ich denke schon, dass wir diesen Überblick haben. Sie müssen sehen: Zunächst einmal haben wir einen Überblick über die ganzen Pegel in Baden-Württemberg. Diese Informationen laufen bei der LUBW zusammen.
Bei der LUBW ist übrigens für Sie und alle Bürgerinnen und Bürger über eine App, die inzwischen kostenlos zur Verfügung steht, einsehbar, wie sich die Hochwasser bei den Pegeln, die erfasst sind, entwickeln.
Daher gibt es nicht nur den Überblick über die Gewässer erster Ordnung, für die wir zuständig sind, sondern durchaus auch über die kleinen Pegel der Nebenflüsse in Baden-Württemberg. Das ergibt eine gute Grundlage, sodass die LUBW – besser gesagt: die Hochwasservorhersagezentrale – hier mit der kommunalen Ebene auch in Austausch steht hinsichtlich der Frage: Wann wird welche kommunale Einrichtung in Betrieb genommen, um beispielsweise Vorsorge zu treffen, dass es nicht zu Überschwemmungen kommt oder dass drohende Überschwemmungen abgemildert werden? Da gibt es einen engen Austausch.
Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abg. Dr. Murschel. – Bitte.
Abg. Dr. Bernd Murschel GRÜNE: Vielen Dank. Ich hätte eine Informationsfrage zu diesem spannenden Thema.
Es geht um die unterschiedlichen Pegel, die bei der Hochwasservorhersagezentrale zusammenlaufen, nämlich Bundespegel, Landespegel und kommunale Pegel. Werden diese grundsätzlich von – wie der Name schon sagt – Bund, Land und Kommunen betrieben, und wie läuft die Zusammenarbeit? Mit welcher Zielrichtung ist das angedacht?
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Franz Untersteller: Wenn ich recht informiert bin, Herr Abg. Dr. Murschel, ist es so, dass derzeit in Baden-Württemberg knapp 330 Pegel an den großen Fließgewässern und den Nebenflüssen der großen Fließgewässer im Fall von Hochwassern von der LUBW überwacht werden. Dabei werden die jeweiligen Pegelstände erfasst. Für diese Pegel werden aber auch Prognosen darüber erstellt, was für die nächsten Tage zu erwarten ist.
Auch diese Prognosen sind mittlerweile für Bürgerinnen und Bürger über die von mir schon erwähnte App, die man kostenlos herunterladen kann, einsehbar. Das halte ich wirklich für einen Fortschritt, weil man dann auch sehen kann: Was kommt gegebenenfalls auf uns zu? Kommt ein Hochwasserereignis oder nicht? – So viel kann ich Ihnen hier an Auskunft geben.
Ob es darüber hinaus weitere Informationen über Pegel in Baden-Württemberg gibt, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Das müsste ich schriftlich beantworten.
Präsidentin Muhterem Aras: Vielen Dank. – Jetzt sehe ich wirklich keine Wortmeldungen mehr zu dieser Anfrage unter Ziffer 5. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet.