Antrag: Zukunft der kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg
Die kleine Wasserkraft hat das Potenzial, einen stärkeren Beitrag zur Primärenergiegewinnung in Baden-Württemberg zu leisten. Sie ist dezentral und nutzt mit der Bewegungsenergie von Fließgewässern eine der ältesten Formen regenerativer Energieerzeugung. Mit dem Antrag sollen die verbleibenden Ausbaupotenziale sowie der Einfluss konkurrierender Nutzungen beleuchtet werden.
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
- wie sie die Bedeutung der kleinen Wasserkraft für den Energiemix in Baden-Württemberg bewertet;
- wie viele kleine Wasserkraftanlagen in den letzten fünf Jahren neu errichtet oder modernisiert wurden (mit Nennung des Standorts und der Leistung in kW, bei Modernisierungen mit Angabe des Leistungszuwachses);
- aus welchen Gründen die neuen Fördergrundsätze kleine Wasserkraft lediglich Wasserkraftanlagen ab einer Leistung von 100 kW fördern;
- warum sie einerseits die Fördergrundsätze kleine Wasserkraft mit dem Schwellenwert von 100 kW mit dem Ziel begründet, „die technische Modernisierung der kleinen Wasserkraft zu fördern und die vorhandenen Potenziale unter Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen effizient zu nutzen“, obwohl andererseits die Ergebnisse der Wasserkraftpotenzialermittlungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auch für den Bereich der Modernisierung kaum noch Potenziale sehen;
- welche Methodik sie für die Wasserkraftpotenzialermittlungen der LUBW gewählt hat und aus welchen Gründen;
- wie sie es begründet, dass die Potenziale der kleinen Wasserkraft quasi erschöpft seien;
- welche Ausbauziele sie unter den in den Ziffern 4 bis 6 genannten Voraussetzungen für die kleine Wasserkraft eingedenk der im Koalitionsvertrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vorgesehenen Zielsetzung des Ausbaus der Wasserkraft in den nächsten fünf Jahren vorgesehen hat;
- ob es zutrifft, dass das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft eine Änderung des Wasserkrafterlasses plant, in dem ein neuer mittlerer Niedrigwasserabfluss (MNQ)-Wert von zwei Dritteln vorgesehen wird;
- aus welchen Erwägungen heraus die unter Ziffer 8 bezeichnete Änderung des Wasserkrafterlasses erfolgen soll.
27.10.2017
Haser, Felder, Hagel, Schuler, Rombach, Dr. Rapp CDU