Fristverlängerung bei den Corona-Soforthilfen

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Ich begrüße das Rückforderungsmoratorium. Damit kommt das Bundesministerium einer dringenden Bitte aus Baden-Württemberg nach.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte am Mittwoch (22. Dezember) in Stuttgart: „Ich begrüße, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Brief am Mittwoch an die Landeswirtschaftsministerien angekündigt hat, ein Rückforderungsmoratorium bei der Corona-Soforthilfe auf den Weg bringen zu wollen. Damit kommt das Bundesministerium einer dringenden Bitte aus Baden-Württemberg nach.“

Ministerin Hoffmeister-Kraut hatte in einem Schreiben in der vergangenen Woche an Bundesminister Robert Habeck ein solches Moratorium angeregt. „Angesichts der drängenden Herausforderungen für unsere Wirtschaft würde eine solche Fristverlängerung meiner Einschätzung nach einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Existenzen leisten und dazu beitragen, den Unternehmen und Selbstständigen eine Perspektive zu geben.“

Laut dem Schreiben des Bundeswirtschaftsministers soll die Frist zur Schlussabrechnung der Länder mit dem Bund bis Ende des Jahres 2022 verlängert werden. Dadurch wird den Ländern gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, die anstehenden Zahlungsrückforderungen zeitlich nach hinten zu verschieben.

Hintergrund

Die Bundes- und die Landesregierung haben im Frühjahr 2020 mit der Soforthilfe Corona gemeinsam ein Notfallprogramm geschaffen, um die unmittelbar eingetretenen Auswirkungen der Corona-Pandemie für von der Krise betroffene Betriebe schnellstmöglich zu lindern. In Baden-Württemberg konnten 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro unterstützt werden.

In enger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und mit dem Bundeswirtschaftsministerium wurde in Baden-Württemberg ein Rückmeldeverfahren eingeleitet, um nochmals sämtliche Soforthilfeempfängerinnen und -empfänger an ihre Pflichten zu erinnern, eine Ex-Post-Betrachtung der Situation im Frühjahr vergangenen Jahres zu machen und gegebenenfalls bestehende Mitteilungs- und Rückzahlungspflichten wahrzunehmen.

Das derzeit laufende Rückmeldeverfahren wurde zu einem Zeitpunkt des wirtschaftlichen Wiederaufatmens gestartet, um zu vermeiden, dass in einer Phase mit erheblichen coronabedingten Belastungen die mitunter selben Förderberechtigten angeschrieben und gegebenenfalls um anteilige Rückzahlung der Fördermittel gebeten werden. Angesichts der sich wieder dramatisch verschärfenden Infektionslage erreichen das Ministerium aus den Reihen der vom Rückmeldeverfahren Beteiligten dringende Bitten um die Gewährung eines Aufschubs, da die sich teilweise ergebenden Rückzahlungsbedarfe zu neuerlichen Existenzängsten führten, zumal diese angesichts der aktuellen Einnahmesituation kurzfristig kaum zu erfüllen seien.

Die Rückmeldung als solche ist für alle Soforthilfeempfängerinnen und Soforthilfeempfänger verpflichtend und noch bis zum 16. Januar 2022 möglich.

 

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