Hilfsprogramme für besonders betroffene Branchen und junge Unternehmen werden verlängert

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Junge, innovative Unternehmen dürfen durch die Corona-Pandemie nicht ausgebremst werden. Auch die Veranstaltungsbranche und Schausteller brauchen weiterhin passgenaue Lösungen, um ihre Liquidität zu sichern“

Das Landeskabinett hat gestern (8. Dezember) die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe und das Mezzanine-Beteiligungsprogramm verlängert. Damit können die Landeshilfen auch über 2020 hinaus beantragt werden. „Junge, innovative Unternehmen dürfen durch die Corona-Pandemie nicht ausgebremst werden. Auch die Veranstaltungsbranche und Schausteller brauchen weiterhin passgenaue Lösungen, um ihre Liquidität zu sichern“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut angesichts der Kabinettsbeschlüsse.

Die Antragsfrist für das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe wird bis 24. Februar 2021 verlängert. „Die Eventbranche, die Schausteller und Marktkaufleute sowie das Taxigewerbe sind durch den Teil-Lockdown im Zuge der Corona-Krise jetzt bereits zum zweiten Mal besonders eingeschränkt“, so die Ministerin. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Wir müssen ihnen auch weiterhin die Möglichkeit geben, vom Tilgungszuschuss zu profitieren.“ Insgesamt stehen Landesmittel in Höhe von 92 Millionen Euro für das Förderprogramm Tilgungszuschuss zur Verfügung.

„Seit dem Start des Programms konnten bereits fast 700 Betriebe mit rund sechs Millionen Euro unterstützt werden“, sagte Edtith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank „Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Überbrückungshilfen des Bundes nicht berücksichtigt“, erläutert Weymayr die Nöte der Unternehmen.

„Bisher haben über 2.000 Unternehmen bei den Industrie- und Handelskammern einen Antrag auf Tilgungszuschuss gestellt“, zog Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), heute eine Zwischenbilanz zum Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“. Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg bringen mit Ihrer Wirtschaftsexpertise und aufgrund ihrer Nähe zu den Unternehmen in den Regionen die rasche Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona entscheidend voran.

Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. „Die Eigenkapitalbasis von kleinen und jungen Unternehmen verschlechtert sich während der Krise aufgrund von laufenden Einnahmeausfällen, der Zurückhaltung privater Investoren und erhöhter Kreditaufnahme zunehmend. Für sie werden mit dem Programm weitere Wege geöffnet, um die Finanzierung in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch dieses Programm heute verlängert haben“, so die Ministerin.

Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstandes der L-Bank, sagte: „Wir haben ein tragfähiges Unterstützernetzwerk an Finanzintermediären aufgebaut und können in Baden-Württemberg flächendeckend Anfragen bedienen. Neben der bereits zum Start des Programms eingebundenen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) sind die regional tätigen Sparkassenbeteiligungsgesellschaften wichtige Umsetzungspartner des Mezzanine-Beteiligungsprogramms.“

Beim Mezzanine-Beteiligungsprogramm kommen Bundes- und Landesmittel gebündelt zum Einsatz. Es ist Teil der sogenannten „Säule 2“ des im Mai 2020 gestarteten Hilfsprogramms der Bundesregierung für Start-ups und mittelständische Unternehmen. Das Land stellt der L-Bank dabei insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit diese die Mittel in Form von Mezzanine-Kapital oder direkten Beteiligungen an Start-ups und Mittelständler weiterreichen können. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.

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