Kabinett beschließt weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen

Das Landeskabinett hat heute (30. Juni) ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise beschlossen. Neben der landesspezifischen Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes investiert die Regierung in einen neuen Wagniskapitalfonds. Außerdem erhöht das Land seine Zuschüsse für die bereits laufenden und stark nachgefragten Krisenberatungs-Gutscheine Corona für Unternehmen und für die Förderung von Weiterbildungsangeboten, die sich gezielt an Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen wenden. Darüber hinaus hat die Haushaltskommission gestern weitere Mittel für wichtige Hilfen zur Verfügung gestellt, die in den nächsten Tagen in konkrete Programme gefasst und dem Ministerrat vorgelegt werden sollen.  Dabei handelt es sich erstens um ein Beteiligungsprogramm mit einem Umfang von 50 Millionen für kleinere Unternehmen, die durch sogenanntes Mezzanine-Kapital, also Kredite mit Beteiligungscharakter, bessere Finanzierungsbedingungen erhalten. Und zweitens um eine erweiterte Auflage der erfolgreichen Digitalisierungsprämie, für die ebenfalls 50 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.

„Die Corona-Pandemie darf nicht dazu führen, dass unsere im Prinzip kerngesunden mittelständischen Unternehmen, Soloselbstständigen oder Start-ups jäh ausgebremst werden“, betonte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Deshalb unterstützen wir hier in der Breite mit gezielten Hilfen, um unser Land trotz Corona-Pandemie auf Innovationskurs zu halten. Gerade auch junge und innovative Unternehmen wollen wir gut durch die Corona-Krise bringen. Denn wir brauchen die neuen und kreativen Ideen der Start-ups gleichermaßen wie die etablierten Geschäftsmodelle unserer mittelständischen Unternehmen, um nach der Krise wieder voll durchzustarten.“

 

Landesspezifische Ergänzung der Überbrückungshilfe des Bundes

Das Land wird die Überbrückungshilfe des Bundes gezielt um eine landesspezifische Förder-Komponente ergänzen und so einen weiteren wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise, zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im Land und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg leisten. „Um die Wirksamkeit des Bundesprogramms zu steigern, wollen wir die Überbrückungshilfe durch das Land für alle Wirtschaftsbereiche ergänzen und damit unsere Unternehmen effektiv unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. „Der Bund schließt einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten explizit aus. Deshalb werden wir diese Förderlücke gezielt schließen und – wie schon bei der Soforthilfe Corona – auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. Damit unterstützen wir vor allem die große Zahl der Soloselbständigen, die nur geringe Fixkosten haben und sichern deren Existenz.“  

 

Start-up BW Seed

Mit dem Risikokapitaltopf „Start-up BW Seed“ stellt das Land sicher, dass Start-ups auch künftig in ausreichendem Maße auf öffentliches Beteiligungskapital zurückgreifen können. „Viele innovative Geschäftsideen werden nie realisiert, weil den Gründern insbesondere in der frühen Gründungsphase die nötige Finanzierung fehlt. In dieser Phase agieren jedoch institutionelle Anleger aufgrund des erhöhten Risikos und der ungewissen Aussicht in Zeiten der Corona-Krise zurückhaltend. Wir müssen jungen, technologieorientierten Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung deshalb weiterhin Beteiligungskapital zur Verfügung stellen können“, so die Ministerin.

 

Für den Fonds ist ein Volumen von 12,5 Millionen Euro anvisiert. Die operative Führung von „Start-up BW Seed“ übernimmt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH. „Die Beteiligungsgesellschaft blickt auf eine langjährige Erfahrung in der Finanzierung von mittelständischen Unternehmen und technologieorientierten Start-ups zurück. Ich bin froh, dass die Experten uns bei der Umsetzung unterstützen“, betonte Hoffmeister-Kraut. Mit dem neuen Fonds gibt es erstmals eine vollständige, staatlich unterstützte „Finanzierungskette“ für Start-ups.

 

Mezzanine-Beteiligungsprogramm

Als weitere Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die Haushaltskommission grünes Licht für ein Mezzanine-Beteiligungsprogramm gegeben. Das Land stellt der L-Bank dabei insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, damit sie Mittel in Form von sogenanntem Mezzanine-Kapital oder direkten Beteiligungen an Start-ups und Mittelständler weiterreichen kann. „Für Start-ups und Mittelständler, die kaum Zugang zu den herkömmlichen Kreditangeboten haben, werden mit diesen wie Eigenkapital wirkenden Hilfen  weitere Wege geöffnet, um die Finanzierung in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Damit sichern wir Arbeitsplätze und Innovationen in Baden-Württemberg“, ergänzte die Ministerin.

Die EU-Kommission hat mit der vorübergehenden Anpassung des beihilferechtlichen Rahmens bis zum 31.12.2020 einen guten Handlungsspielraum gegeben. Die öffentliche Hand kann bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen beihilferechtskonform ausreichen.

Beim Mezzanine-Beteiligungsprogramm trägt der Bund 70 Prozent, das Land 20 Prozent und die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt, 10 Prozent der gesamten Finanzierungssumme.

 

Ausweitung der Krisenberatung Corona

„Im Hinblick auf die Corona-Krisenbewältigung ist der Unterstützungsbedarf der kleinen und mittleren Unternehmen, Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe wie erwartet sehr hoch. Das sehen wir an der großen Resonanz auf unser Förderprogramm ‚Krisenberatung Corona‘, mit dem wir eine kurzfristige, zielgerichtete und vor allem niederschwellige Hilfestellung bieten“, stellte Hoffmeister-Kraut fest. „Deshalb freut es mich, dass das Kabinett heute der Mittelaufstockung um 2,3 Millionen Euro zugestimmt hat.“ Ziel der Krisenberatung sei es, die unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und eine Strategie zur Krisenüberwindung zu entwickeln. Hierfür können hilfesuchende Unternehmen bis zu vier kostenlose Beratungstage bei den Beratungsdiensten RKW Baden-Württemberg, Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand (BWHM), DEHOGA Beratung und Unternehmensberatung Handel (UBH) in Anspruch nehmen.

 

Die ursprünglich bewilligten Mittel in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro seien seit Programmstart Mitte Mai bereits zu etwa 60 Prozent abgerufen worden, für die Branchen Handwerk und Gastgewerbe sogar fast zur Gänze aufgebraucht, so die Ministerin. Das Förderprogramm „Krisenberatung Corona“ umfasste in der ersten Auflage insgesamt rund 2.400 Beratungstage. Mit der Mittelaufstockung stehen bis Ende 2020 weitere 2.450 Beratungstage zur Verfügung.

 

Mehr Mittel für Weiterbildung in KMU

„In der derzeitigen Rezession, die mit wirtschaftsstrukturellen Umbrüchen, insbesondere der digitalen Transformation einhergeht, hängt die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft unserer Unternehmen entscheidend von den Kompetenzen ihrer Beschäftigten ab“, erläuterten Kretschmann und Hoffmeister-Kraut. Deshalb fördere das Land mit zusätzlichen 7,5 Millionen Euro weitere Fachkurse, die hauptsächlich von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) genutzt werden. „KMU sind seltener in der Lage, ihren Beschäftigten eigene Fortbildungen anbieten zu können und sind deshalb besonders auf überbetriebliche Förderangebote angewiesen. Die sprunghaft gestiegene Nachfrage bestätigt den Bedarf und auch die Attraktivität dieses Formats“, so die Ministerin.

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