Ladenschließung über Osterfeiertage

Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut: „Für Karfreitag und Ostersonntag gilt, dass die Geschäfte geschlossen bleiben. Dennoch möchte ich an alle appellieren, dass die Vermeidung von Infektionen weiterhi

An Karfreitag und Ostersonntag bleiben in Baden-Württemberg alle Geschäfte geschlossen. Das haben in Abstimmung mit dem Staatsministerium das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg heute vereinbart. Die Corona-Verordnung des Landes werde zeitnah entsprechend geändert.

Die Landesregierung hatte in § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung geregelt, dass die nach der Corona-Verordnung nicht zu schließenden Einrichtungen (insbesondere Lebensmitteleinzelhandel, Supermärkte etc.) an allen Sonn- und Feiertagen von 12.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen. „Hintergrund der Regelung war und ist ausschließlich der Gesundheitsschutz bei der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung. Denn die Verteilung und Entzerrung des Kundenverkehrs bei Einkäufen ist essentiell, um die Infektionsgefahren zu verringern. Wir haben uns aber dazu entschieden, dass diese Ausnahmeregelungen nicht für Karfreitag und Ostersonntag gelten“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (3. April) in Stuttgart.

Mittlerweile habe sich gezeigt, dass der Handel von der Öffnungsregelung nur wenig Gebrauch mache, auch um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ruhetage zu ermöglichen. „Für Karfreitag und Ostersonntag gilt, dass die Geschäfte geschlossen bleiben. Ich möchte dennoch an alle appellieren, dass die Vermeidung von Infektionen weiterhin oberste Priorität hat. Es darf nicht dazu kommen, dass vor Ostern durch erhöhtes Einkaufsaufkommen die Infektionsgefahr für Beschäftigte und Kundinnen und Kunden steigt“, betonte die Ministerin.

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