Land verlängert Corona-Hilfsprogramme bis zum 31. Dezember 2021

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Mit unseren bewährten Programmen werden wir die Betriebe auch weiterhin dabei unterstützen, diese historische Krise zu überstehen“

Der Ministerrat hat die Verlängerung weiterhin erforderlicher Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Damit können die von den Folgen der Pandemie betroffenen Unternehmen und Selbstständigen in Baden-Württemberg auch über den 30. September 2021 hinaus die notwendige Unterstützung erhalten. „Viele von der Pandemie betroffene Unternehmen und Selbstständige stehen noch immer vor großen Herausforderungen. Es ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Monaten noch viele Betriebe zu geringe Einnahmen haben werden, um ihre laufenden Kosten finanzieren zu können – insbesondere in den hart betroffenen Branchen. Mit unseren bewährten Programmen werden wir sie auch weiterhin dabei unterstützen, diese historische Krise zu überstehen. Die aktuelle Verlängerung der Programme bis zum Jahresende ist deshalb wichtig“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Im Gleichschritt zu den Corona-Hilfen des Bundes werden wichtige landesseitige Programme unter Beibehaltung der bestehenden Förderkonditionen bis zum 31. Dezember 2021 fortgeführt.

Zu den verlängerten Landesprogrammen zählt der Tilgungszuschuss Corona, der eine der wesentlichen Förderlücken in der Überbrückungshilfe des Bundes schließt und mit dem Dienstleistungsunternehmen Zuschüsse von insgesamt bis zu 300.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum 2021 zu Tilgungsraten für Kredite erhalten können.

Auch das Programm Start-up BW Pro-Tect zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei innovativen Start-ups mit Wachstumspotenzial wird bis zum Jahresende fortgeführt. Damit können weiterhin Start-ups, bei denen trotz bisher aussichtsreicher Entwicklung aufgrund der Corona-Pandemie Liquiditätsengpässe ausgelöst wurden, unterstützt werden. Diese jungen Unternehmen erfüllen aufgrund ihres Unternehmensalters oder der noch nicht erreichten Kapitaldienstfähigkeit häufig nicht die Anforderungen anderer Corona-Hilfen und sind daher auf das Unterstützungsangebot des Landes angewiesen.

Die Krisenberatung Corona wird ebenfalls verlängert. Im Rahmen dieses Programms können Unternehmen bis zu vier kostenlose Beratungstage erhalten und werden dabei unterstützt, ihre unternehmerische Lage zu bewerten, Möglichkeiten der Liquiditätssicherung zu prüfen und Strategien zur Krisenüberwindung und zum Neustart nach der Krise zu entwickeln.

 

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