Land weitet Tilgungszuschuss Corona für Schausteller, Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche aus

Hoffmeister-Kraut: „Viele Betriebe und Soloselbständige sind unverschuldet nicht in der Lage, ihre Jahrestilgungsraten aus eigener Kraft zu stemmen. Der Tilgungszuschuss ist für sie eine wichtige Unterstützung und wurde deshalb weiter an ihre Bedarfe angepasst“

Das Landeskabinett hat gestern (12. Januar) die Ausweitung des Tilgungszuschuss Corona für Schausteller und Marktkaufleute, für die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe beschlossen. Künftig gibt es den Tilgungszuschuss auch für bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing. Finanzdienstleistungsinstitute können die Tilgungsrate ab jetzt ebenfalls bescheinigen. „Viele Betriebe und Soloselbständige sind unverschuldet nicht in der Lage, die Jahrestilgungsraten für Betriebswagen, Fahrgeschäfte oder Anlagen in der Veranstaltungstechnik aus eigener Kraft zu stemmen. Die Branchen sind von den staatlichen Beschränkungen weiterhin besonders hart betroffen. Der Tilgungszuschuss ist für sie eine wichtige Unterstützung und wurde deshalb weiter an ihre Bedarfe angepasst. Er hilft, Insolvenzen abzuwenden und Existenzen zu sichern“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (13. Januar) in Stuttgart. Der in Deutschland einmalige Tilgungszuschuss komme bei den Betrieben gut an.

Bisher sind nur klassische Darlehen im Tilgungszuschuss Corona förderfähig gewesen. Mit den verbesserten Konditionen schließt die Landesregierung eine wichtige Lücke, denn Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen werden in der Überbrückungshilfe des Bundes nur dann gefördert, wenn das Wirtschaftsgut beim Vermieter beziehungsweise Leasinggeber bilanziert wird. Wenn die dagegen beim Mieter beziehungsweise wie bei Spezial-Leasing-Verträgen beim Leasingnehmer erfolgt, werden diese in der Überbrückungshilfe nicht gefördert.

Die genannten Finanzierungsinstrumente werden meist von Finanzdienstleistungsinstituten angeboten. Da Finanzdienstleistungsinstitute wie Kreditinstitute unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, sollen auch diese ab sofort die Jahrestilgungsraten bescheinigen können.

Schließlich wird für Finanzierungen vor allem über Autobanken die Möglichkeit geschaffen, bei Anschlussfinanzierungen aufgrund von Stundungen und Aussetzungen von Tilgungen die Betriebsmittelnutzung auch über die Fahrzeug-Identifikationsnummer zu bestätigen.

Im Rahmen der Förderung wurden inzwischen knapp 1.000 Anträge mit einem Volumen von 8,4 Millionen Euro von der L-Bank bewilligt und ausbezahlt. Insgesamt wurden bisher rund 2.000 Anträge bei den Industrie- und Handelskammern des Landes, die eine Vorprüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität vornehmen, gestellt. Der Tilgungszuschuss Corona kann noch bis zum 24. Februar 2021 beantragt werden.

 

Weitere Informationen

Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des an-tragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallen-den Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb, mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen einschließlich Unternehmen, die Kfz mit Fahrer zur Personenbeförderung vermieten.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/tilgungszuschuss-corona/

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