Raimund Haser MdL: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Raimund Haser begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Landesregierung, Kirchen und andere religiöse Versammlungsstätten ab kommenden Montag, 4. Mai, wieder zu öffnen und Gottesdienste, wenn auch unter erschwerten Bedingungen, wieder zuzulassen.
„Gottesdienste gehören zu unserem religiösen und gesellschaftlichen Leben dazu,“ so Haser. „Für viele Menschen sind sie buchstäblich so wichtig wie das tägliche Brot. Ich habe an Ostern, so wie viele Christen, die offenen Kirchen für ein stilles Gebet genutzt. Aber das ersetzt keinen Gottesdienst. Und erst recht ersetzt es nicht die für alle Gläubigen so wichtige Gemeinschaft in einer Gemeinde. So schön diese Lockerung ist, die Zeit der Entbehrungen ist aber noch nicht vorbei.“ Dass keine Erstkommunion, Firmung und Konfirmation stattfinden kann, bedauert der Abgeordnete. „Diese Feste sind für die jungen Menschen ein wichtiger Schritt.“ Auch die Einschränkungen bei Hochzeiten und Beerdigungen treffen laut Haser viele Menschen hart. „Nicht zuletzt werden unsere kirchlichen Hochfeste wie die Blutritte in Weingarten und Bad Wurzach genauso im Jahreskalender fehlen wie die vielen Kinder- und Heimatfeste, die abgesagt werden mussten. Dennoch sind diese Schritte hin zu einer neuen Normalität wichtig. Es geht nicht darum, den Infektionsschutz auszublenden und zu sagen: Corona ist vorbei. Aber es geht sehr wohl darum, zu retten was zu retten ist – und das trotz Corona.“ Dazu zählen laut Haser natürlich auch die begrüßenswerten Vorschläge im Bereich Breitensport und Gastronomie, die heute in Aussicht gestellt wurden.
INFORMATION:
Ab dem 4. Mai 2020 werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können. Das teilte die Landesregierung heute (Mittwoch) mit.
Hierfür hatte man sich in den Gesprächen mit Vertretern von Kirchen und Glaubensgemeinschaften auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbstorganisationsrechts der Kirchen und Religionsgemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:
- Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
- An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
- Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
- Das Tragen von Masken wird empfohlen.
- Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
- Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
- Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.