Sinkende Inzidenzen: Umsichtige Öffnungen auch im Sport

Die Landesregierung hat gestern (3. Juni) die Änderung der Corona-Verordnung verkündet. Die Änderung tritt zum größten Teil ab dem Montag, den 7. Juni 2021, in Kraft. Sie sieht auch für den Bereich des Sports verschiedene Öffnungsschritte vor: Je nach Entwicklung der Infektionslage erfolgen Schritt für Schritt Lockerungen in den Bereichen Aktivenzahlen, Art der Sportausübung oder auch in Bezug auf die Zuschauerzahlen bei Wettkampfveranstaltungen. Außerdem sind neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports nun auch Wettkämpfe im Bereich des Amateursports gestattet.

So ist in der Öffnungsstufe 1, also bei einer Inzidenz von unter 100, im Freien kontaktarmer Amateur- und Freizeitsport mit bis zu 20 Aktiven gestattet. Bei der Öffnungsstufe 2 erhöht sich die Zahl der Personen, eine Begrenzung erfolgt durch die Vorgabe 20 qm pro Person. In Öffnungsstufe 3 sind nur noch 10 qm pro Person vorgeschrieben, zudem ist auch eine nicht kontaktarme Sportausübung erlaubt, wie beispielsweise Ringen oder Judo.

Parallel dazu dürfen auch schrittweise mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Wettkämpfen und Wettbewerben dabei sein. Sind es bei der Öffnungsstufe 1 100 Personen bei im Freien stattfindenden Wettkampfveranstaltungen, erhöht sich die Zahl bei Öffnungsstufe 2 schon auf 250 Personen im Freien und 100 in geschlossen Räumen. Und in Öffnungsstufe 3 dürfen bei Wettkämpfe im Freien 500 Zuschauerinnen und Zuschauer dabei sein, in Hallen 250.

Weiter Lockerungen gibt es dann, wenn ein Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 35 unterschreitet. Bei einer Sportausübung im Freien muss dann kein Test mehr vorgelegt werden. Im Freien sind dann bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Spitzen- und Profisports bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. „Die niedrigen Inzidenzzahlen ermöglichen es uns, weiter zu öffnen und mehr Sport zuzulassen, das freut mich als Sportministerin sehr“, sagt Sportministerin Theresa Schopper. Dennoch müsse man umsichtig vorgehen und die Öffnungsschritte auch absichern, um nicht einen Anstieg der Inzidenzzahlen zu riskieren.

Erleichterungen bei Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler im Vereinssport

Weitere Neuregelungen betreffen auch die Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler, die Angebote der Vereine nutzen wollen. Bislang mussten sie für jeden Besuch einen Nachweis vorlegen. Künftig ist es ausreichend, dass sie den von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen. Diese Bescheinigung gilt 60 Stunden. Mit den von den Schulen angebotenen zwei Tests pro Woche ist es dann möglich, fünf Tage ohne weitere Tests die Angebote der Vereine zu nutzen. Dies erleichtert es auch den Vereinen, Sportangebote für Kinder und Jugendliche durchzuführen.

„Es gab an den Regelungen in den vergangenen Tagen viel Kritik. Wir haben in der Corona-Verordnung nun für die Vereine wesentliche Erleichterungen vorgenommen, die dabei helfen sollen, auch im Breitensport möglichst viel Sport anzubieten. Dennoch werbe ich um Verständnis, dass wir auch angesichts sinkender Inzidenzzahlen mit Vorsicht und Umsicht öffnen und nicht alle Vorsichtsmaßnahmen über Bord werfen können“, erklärt die Sportministerin.

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird in den nächsten Tagen auch noch die Corona-Verordnung Sport mit den entsprechenden Regelungen anpassen und veröffentlichen.

 

Weitere Informationen

Eine Übersicht über die Regelungen, die für den Sport gelten, finden Sie unter: www.km-bw.de

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