Soforthilfen für Soloselbständige und kleine Unternehmen

Wer wird unterstützt?

Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Was wird gefördert?

Infolge der Corona-Pandemie ab dem 11.03.2020 verursachte Liquiditätsengpässe oder entsprechenden Umsatzeinbrüche. Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä., durch einen Zuschuss unterstützt werden.

Wie wird geholfen?

Durch einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Dieser Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie ab dem 11.03.2020 verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Wo finde ich die Antragsformulare?

Die Formulare sind ab Mittwochabend auf der Seite des Wirtschaftsministeriums abrufbar. Es wird einen vollelektronischen Antragsprozess geben.

Wie stelle ich den Antrag und wo?

Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und über das Online-Portal https://www.bw-soforthilfe.de/ an die jeweilig zuständige Kammer zu übermitteln.

Wer prüft und bewilligt den Antrag?

Die jeweilig zuständige Kammer nimmt eine Vorprüfung vor, die L-Bank bewilligt die Hilfen.

Welche Angaben muss ich bei der Antragsstellung machen?

  • Falls vorhanden Mitgliedsnummer bei der jeweiligen Kammer
  • Falls vorhanden Kundenummer bei der L-Bank
  • Handelsregisternummer (soweit vorhanden) und Umsatzsteuer-ID (ersatzweise Steuernummer)
  • Informationen zu Ihrer Bankverbindung
  • Informationen über ggf. bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
  • Informationen zu weiteren staatlichen Hilfen, die Sie im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ggf. erhalten oder beantragt haben
  • Informationen über die Höhe Ihres Liquiditätsengpasses (auf drei Monate)
  • Anzahl der Beschäftigten (VZÄ) Ihres Unternehmens

Benötige ich bestimmte technische Voraussetzungen zur Antragsstellung?

Da nur Dokumente im pdf-Format angenommen werden können, informieren Sie sich bitte vor- ab, wie ggf. andere Dateiformate über bspw. Onlineangebote kostenlos in pdf-Formate gewandelt werden können.

Wo finde ich weitere Informationen und Hilfe?

Für alle Fragen zur Soforthilfe des Landes:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Gebührenfreie Hotline des Wirtschaftsministeriums: Tel. 0800 40 200 88 Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr

Oder als zentrales Postfach für Fragen zur Corona-Soforthilfe: finanzierungen@wm.bwl.de Die L-Bank bietet weitere Liquiditätshilfen im Rahmen von Darlehen an:
https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterstütz vor allem bei Investitionen und bei Betriebsmitteln:
https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise

 

Hrsg.: CDU Baden-Württemberg · Heilbronner Straße 43 · 70191 Stuttgart · www.cdu-bw.de

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