„Start-up BW Pro-Tect“: Landesregierung verlängert Rettungsschirm für krisengeschüttelte Start-ups

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut: „Industriepartner und private Investoren halten sich weiterhin zurück, was in Folge das Aus für viele Gründerinnen und Gründer bedeuten kann. Unser Programm hilft ihnen, die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken“

Der Rettungsschirm „Start-up BW Pro-Tect“ für krisengeschüttelte Start-ups wird bis Ende September verlängert und von 30 Millionen auf 36 Millionen Euro aufgestockt. Das hat der Ministerrat heute (22. Juni) beschlossen. „Start-ups sind durch die Corona-Pandemie weiterhin in einer sehr schwierigen Lage. Industriepartner und private Investoren halten sich bislang mit neuen Start-up-Kooperationen und Investments zurück, was in der Folge das Aus für viele Gründerinnen und Gründer bedeuten kann. Dies betrifft bei weitem nicht nur Start-ups mit Bezug zur Gastronomie, Touristik oder anderen ganz unmittelbar stark von der Pandemie betroffenen Brachen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Unser bundesweit einzigartiges Programm hilft den Jungunternehmen, die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Die Start-ups haben in dieser Ausnahmesituation außerdem kompetente Ansprechpartner vor Ort, an die sie sich wenden können.“

„Start-ups leisten einen wesentlichen Beitrag bei der Beschleunigung notwendiger Transformationsprozesse im Bereich der Digitalisierung, der Mobilität und des Klimaschutzes. Ein Aus der Programmförderung würde diese wichtigen Prozesse behindern. Gerade nach der Pandemie ist Baden-Württemberg auf solche Nachwuchsunternehmen mehr denn je angewiesen“, ergänzte die Ministerin. In Baden-Württemberg sei das Gründungsgeschehen stärker auf B2B, also auf Geschäftskunden konzentriert. „Während der Pandemie war es für viele Start-ups nicht möglich, neue Geschäftskunden zu gewinnen, sich auf Fachmessen zu präsentieren oder bereits avisierte Pilotprojekte umzusetzen – etwa im Bereich der Smart-Produktion, in der Industrie oder bei mittelständischen Unternehmen.“

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unterstützt Start-ups in der Corona-Krise seit Juni 2020 mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“. Pro-Tect ist eine Ausweitung der bundesweit einmaligen Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“ auf krisengeschüttelte Start-ups, die die erste Finanzierungsrunde schon erfolgreich beendet und erste Markterfolge bereits erzielt haben. Seit dem operativen Start von Pro-Tect Ende Juni 2020 erhielten bis heute bereits über 140 Start-ups eine Unterstützung. Dies entspricht einem Bewilligungsvolumen von rund 25 Millionen Euro aus Landesmitteln sowie zusätzliche Mitteln von privaten Ko-Investoren in Höhe von rund 5 Millionen Euro.

Weitere Informationen

„Start-up BW Pro-Tect“ wird wie ein Wandeldarlehen gewährt und kann einen ersten Kapitalbedarf von bis zu 200.000 Euro abdecken, wovon 80 Prozent vom Land finanziert werden und 20 Prozent von privaten Ko-Investoren stammen müssen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch bis zu 400.000 Euro betragen.

Die Voraussetzungen für eine Förderung sind:

  • Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
  • Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
  • Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
  • Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (zum Beispiel KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
  • Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
  • Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
  • Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.

Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.

Weitere Informationen finden Sie unter www.startupbw.de.

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