Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Ich warne vor illegalen Nahrungsergänzungsmitteln gegen das Coronavirus“

Nahrungsergänzungsmittel können weder eine Corona-Infektion verhindern noch heilen

„Aus Angst vor dem Coronavirus hoffen manche Menschen, mit Nahrungsergänzungsmitteln einer Infektion mit COVID-19 (Coronavirus) vorbeugen zu können“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (14. April) in Stuttgart. Bestärkt werden diese Verbraucher durch unlautere Werbeaussagen, in denen die Anbieter – häufig im Internet – solche Wirkungen bei Nahrungsergänzungsmitteln suggerieren. „Nahrungsergänzungsmittel können generell weder Erkrankungen verhindern noch heilen. Sie sind Lebensmittel und dienen dazu, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Demensprechend dürfen sie auch keine arzneiliche Wirkung haben“, betonte der Minister. Die gesundheitsbezogene Werbung bezüglich Coronavirus sei verboten, und diese Aussagen seien zur Verbrauchertäuschung geeignet.

Was tun die Behörden gegen solche unseriösen Angebote?

Die deutschen Behörden warnen daher aktuell alle Verbraucher vor unseriösen und teilweise betrügerischen Onlineangeboten im Zusammenhang mit COVID-19. Alle Länder- und Bundesbehörden gehen gemeinsam gegen illegale Mittel mit unhaltbaren Heilversprechen vor. Auch Onlinemarktplätze und Social-Media Betreiber wurden sensibilisiert, ein besonderes Auge auf solche Produktangebote sowie Produktwerbung zu werfen und diese nach Möglichkeit zu melden und zu löschen.

Beispielsweise hat die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer für Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse im Lebensmittelbereich (G@ZIELT) im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits Onlineplattformen über Angebote von Nahrungsergänzungsmitteln mit nicht zulässigen Heilversprechen zur Wirkung gegen Virusinfektionen informiert. Diese Angebote wurden daraufhin entfernt. G@ZIELT überprüft aktuell weiterhin Webseiten und Onlinemarktplätze, um unzulässige Angebote zu identifizieren.

Die für Nahrungsergänzungsmitteluntersuchung zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart und Karlsruhe, das Internetüberwachungsteam in Baden-Württemberg (die Stabsstelle Tiergesundheit und Verbraucherschutz am Regierungspräsidium Tübingen und das CVUA Karlsruhe) sowie die Arzneimitteluntersuchungsstelle am CVUA Karlsruhe arbeiten eng zusammen. Sie führen zusätzliche Recherchen im Internet durch, um fragwürdige Produkte im Grenzbereich zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln zu identifizieren, damit der Verkauf durch die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden unterbunden werden kann.

Hintergrundinformationen:

Den ausführlichen Fachbericht finden Sie auf der Internetseite der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter:
https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ID=2&ID=3151&lang=DE&Pdf=No

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie zusammengestellt:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/17_FAQ/FAQ_NEM-Corona/FAQ_NEM-Corona_node.html

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