Weitere sechs Millionen Euro Soforthilfe für Sportvereine
Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Insgesamt 25 Millionen für den Sport in Baden-Württemberg: Mit der erneuten Aufstockung der Mittel setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen.“
Baden-Württemberg ist ein Sportland. Damit das auch so bleibt, unterstützt die Landesregierung die Sportvereine und die Sportverbände in der Pandemiesituation nach Kräften und hat im vergangenen Jahr ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Dieses wurde zwischenzeitlich bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Insgesamt hat das Land im Rahmen des Soforthilfeprogramms für den Sport bisher etwa 19,1 Millionen Euro bereitgestellt, die dem Sport in Baden-Württemberg zu Gute kommen. Da die Mittel für das Programm aber bereits fast vollständig ausgeschöpft sind, hat die Landesregierung entschieden, das Soforthilfeprogramm um weitere sechs Millionen Euro aufzustocken.
„Wir hoffen alle, dass die Pandemie bald vorüber ist und wir wieder normal in unseren Vereinen Sport treiben können. Damit das nach der Pandemie auch möglich ist und der Sport im Land ordentlich durch die Krise kommt, haben wir ihn bisher mit verschiedenen Programmen unterstützt“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie ergänzt: „Mit der Aufstockung der Mittel für die Soforthilfe setzen wir nun ein weiteres wichtiges Zeichen für den Sport in Baden-Württemberg und unterstreichen seine Bedeutung für unser Land. Nun fließen insgesamt rund 25 Millionen Euro als Soforthilfe in den Sport im Südwesten.“
Soforthilfeprogramm Sport kontinuierlich an Bedarf angepasst
Das Land hatte den Sportvereinen und Sportverbänden im Juni 2020 erstmalig Mittel über ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung gestellt. Etwa 11,6 Millionen Euro waren es bis Dezember 2020 in einem ersten Schritt. Im November 2020 wurde das Programm zunächst bis zum 30. Juni 2021 verlängert und schließlich um zusätzliche Mittel in Höhe von 7,5 Millionen Euro aufgestockt. Aktuell sind nun von den rund 19,1 Millionen Euro bereits rund 18,7 Millionen an die Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg geflossen. Mit der Aufstockung um weitere sechs Millionen Euro auf dann 25,1 Millionen Euro soll der Bedarf bis Ende Juni abgedeckt werden.
Um die wertvolle Arbeit in den Vereinen auch in der Krise zu unterstützen, gibt es in der Pandemie aber nicht nur das Soforthilfeprogramm. Das Sportministerium hatte den Vereinen für die Monate März bis Juni 2020 die vom Land geförderten Übungsleiterzuschüsse ohne den Nachweis von tatsächlich geleisteten Stunden auf der Basis des Jahres 2019 über die Sportbünde ausbezahlt. Dies war ebenso für die Monate November und Dezember 2020 der Fall, in denen der Sportbetrieb eingeschränkt war. Auch für das Jahr 2021 behält das Sportministerium diese wichtige Unterstützungsmaßnahme bei.
„Sport und Bewegung sind für alle Menschen wichtig - besonders aber für Kinder und Jugendliche. Leider geht aufgrund der Pandemie hier viel verloren, weil Sport nur sehr begrenzt möglich ist“, sagt Sportministerin Eisenmann. Sie betont: „Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir die Übungsleiterzuschüsse weiter zahlen. Die Übungsleiterinnen und Übungsleiter sorgen dafür, dass Vereine auch Kindern und Jugendlichen viele abwechslungsreiche Bewegungs- und Sportangebote machen können. Und wir gewährleisten mit der Hilfe, dass sie in den Vereinen auch künftig ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können“, sagt Sportministerin Eisenmann. Für die Übungsleiterzuschüsse sind im aktuellen Haushaltsjahr 16,7 Millionen Euro veranschlagt.
Weitere Informationen
In der Pandemie hat sich das Land mit den Sportbünden im Februar 2021 in einer herausfordernden Situation auf die Eckpunkte für den Solidarpakt Sport IV verständigt.
Der Solidarpakt Sport IV ist notwendig, da der Solidarpakt III zum Ende des Jahres 2021 ausläuft. Das strukturelle Fördervolumen des neuen Solidarpakts Sport IV (2022 bis 2026) soll von bislang jährlich 87,5 Millionen Euro um jährlich 18 Millionen Euro erheblich aufgestockt werden. Außerdem unterstützt das Land über ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro den Vereinssportstättenbau in Baden-Württemberg. Die Übungsleiterzuschüsse sind fester Bestandteil des Solidarpakt Sport III und auch des Solidarpakt Sport IV.