Wirtschaftsministerium fördert Beratungen für mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel mit rund 1,4 Millionen Euro

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Beratungsangebote bieten speziell kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, wirtschaftliche und technische Herausforderungen mit Hilfe eines externen Experten anzugehen.“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg setzt auch in diesem Jahr die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel mit insgesamt rund 1,4 Millionen Euro fort. Damit können im Jahr 2021 14.760 Beratungstage geleistet werden. „Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen haben nicht immer die Ressourcen, sich strategisch mit Zukunftsthemen auseinanderzusetzen. Unsere Beratungsangebote bieten ihnen die Möglichkeit, wirtschaftliche und technische Herausforderungen mit Hilfe eines externen Experten anzugehen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird dadurch unmittelbar gestärkt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Die Beratungen sind besonders in diesem Jahr wertvoll für die Betriebe. Es gilt, den Neustart nach der Corona-Pandemie zu gestalten und neue Wettbewerbsbedingungen bestmöglich zu nutzen. Unser Ziel ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen. Die branchenspezifischen Träger kennen die Herausforderungen und Chancen der Betriebe und können passgenau auf ihre Situation eingehen.“ Das Programm decke den grundlegenden Beratungsbedarf der Unternehmen ab, während für spezielle Fragestellungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie die „Krisenberatung Corona“ zur Verfügung stehe, fügte die Ministerin hinzu.

Gegenstand der Beratungen sind beispielsweise wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung sowie die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz, der Energieeinsparung oder der Erschließung von Auslandsmärkten gefördert.

Die geförderten Beratungen werden von den baden-württembergischen Handwerkskammern, Landesinnungsverbänden des Handwerks sowie sonstigen Wirtschaftsverbänden durchgeführt. Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer geförderten Kurzberatung.

Hinweis

Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf kleine und mittlere Unternehmen hat das Wirtschaftsministerium im Jahr 2020 zusätzlich zum hier dargestellten „regulären“ Beratungsprogramm auch eine Krisenberatung Corona gestartet. Eine bis zu viertägige Krisenberatung gibt den Betrieben kurzfristig Hilfestellung, die Krise bestmöglich zu überstehen. Im Fokus der Beratungen stehen die Prüfung von Möglichkeiten der Liquiditätssicherung und die Entwicklung einer Strategie zur Krisenüberwindung. Sie erfolgen durch das RKW Baden-Württemberg, die Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM), DEHOGA Baden-Württemberg und den Handelsverband Baden-Württemberg (HBW/UBH). Das Programm steht aktuell bis zum 30. September 2021 zur Verfügung.

 

Förderung insgesamt:

Förderbetrag

(in Euro)

Geförderte Beratungstage

1.425.153

14.760

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