Auslaufen der EEG-Förderung für Solaranlagen: Wie geht es weiter?

Das Auslaufen der EEG-Umlage stellt viele Betreiber vor die Herausforderung, wie weiter. Vor diesem Hintergrund begrüßt Herr Haser, dass Bund und Länder für die Betreiber kleiner Anlagen eine steuerliche Erleichterung auf den Weg bringen wollen. Künftig müssen Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bei der Einkommensteuer nicht mehr angegeben werden.

Von der Steuerbefreiung profitieren vor allem Eigenheimbesitzer. Diese müssen künftig nicht mehr angeben, wenn sie kleine Photovoltaik-Anlagen, bis zu 10 Kilowatt peak (kWp), betreiben und den Überschuss zurück ins Stromnetz einspeisen. Diese Neuregelung spart Bürokratie für Finanzämter und Bürgerinnen und Bürger. Denn bis jetzt waren umfangreiche Erklärungspflichten auch bei solchen kleinen Anlagen erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum geprüft werden mussten.

Raimund Haser hat dazu öffentlich erklärt: „Das ist ein erster Schritt zur Erleichterung des Ausbaus der Sonnenenergie. Jetzt gilt es als zweiten Schritt für Anlagen zwischen 10 und 30 kWp eine entsprechende gesetzliche Regelung festzuschreiben.“ Darüber hinaus fordert Herr Haser noch weitere Schritte. „Wir setzen uns dafür ein, dass Anlagenbetreiber bis 30 kWp künftig nicht mehr automatisch als Gewerbetreibende gelten und somit von der Abgabe einer Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung befreit werden.“

Die steuerliche Vereinfachung soll für Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in der Einkommensteuererklärung nicht mehr angegeben werden. Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden.

Zudem ist im Koalitionsvertrag verankert, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Power Purchase Agreements (besondere Stromlieferverträge) einsetzt. „Damit können Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung einen zentralen Beitrag zur Energiewende in der Wirtschaft leisten“, erklärt Haser.

Konkrete Hinweise zum weiteren Betrieb einer PV-Anlage nach Auslaufen der EEG-Förderung finden Sie zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentrale oder auf der Seite der Stiftung Energie & Klimaschutz:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/was-tun-mit-der-ue20-pvanlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/erneuerbareenergiengesetz-eeg-die-wichtigsten-aenderungen-58277

https://www.energie-klimaschutz.de/die-eeg-foerderung-fuer-solaranlagen-ist-ausgelaufen-weiter-gehts/

Zum Jahresbeginn sind Änderungen des EEG in Kraft getreten. PV-Anlagen können auch nach dem Ende des Förderzeitraums (Jahr der Inbetriebnahme plus 20 Kalenderjahre) weiterhin ins Netz einspeisen. Der Netzbetreiber muss auch weiterhin den Solarstrom abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Maßgeblich für die Vergütung ist der Börsenpreis des Stroms.

 

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