Bahnfahren im Allgäu kommt im 21. Jahrhundert an
Bereits Verbesserungen ab 2017 in Sicht
„Die von Verkehrsminister Hermann heute angekündigte Betriebsaufnahme des E-Netzes Allgäu zum Fahrplanwechsel 2021 sowie die Verbesserungen bereits ab Dezember diesen Jahres sind Meilensteine in der Geschichte des Bahnverkehrs im Allgäu. Unbemerkt von großen Teilen der Öffentlichkeit entwickelt sich die Bahn auch bei uns im Ländlichen Raum für immer mehr Menschen zu einer echten Alternative im täglichen Berufsverkehr. Schuld daran sind mehrere Faktoren: Erstens investieren die Kommunen entlang der Bahnstrecke Lindau-Memmingen aktuell in die Infrastruktur und machen Bahnfahren damit für alle Menschen – auch für Gehbehinderte – attraktiver. Zweitens erfolgt die Elektrifizierung der Allgäu-Bahnstrecke zwischen Memmingen und Lindau wie geplant bis 2021, was nicht nur zu neuen, moderneren Zügen führt, sondern auch zu weiteren Fahrplanverbesserungen. Die Einführung des Stundentakts, wie nun von Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt, ist ein lang gehegter Wunsch der Region. Immer wieder kämpften Abgeordnete, Bürgermeister und Kommunalpolitiker für diese Fahrplanverbesserung. Dass es nun ab 2021 soweit kommt, freut mich sehr! Drittens bettet sich die ab 2021 modernisierte Allgäubahn in ein völlig neues Zugangebot im Süden Baden-Württembergs ein: Die Schnelltrasse Ulm-Wendlingen im Zuge des Großprojekts Stuttgart 21, die Elektrifizierung der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen sowie die direkte Anbindung des Flughafens Stuttgart an die Region Allgäu in weniger als 1,5 Stunden katapultiert Bahnfahren im Allgäu innerhalb weniger Jahre vom 19. ins 21. Jahrhundert. Ausdrücklich möchte ich den Einsatz aller Politiker unserer Region in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten für diese Vielzahl an tollen Projekten würdigen, ebenso wie die Bereitschaft von Verkehrsminister Hermann, die finanziell guten Zeiten zu nutzen, um im Bahnverkehr weiterzukommen.
Dass die Kommunen bei der Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen nun besser wegkommen als befürchtet, ist einer wichtigen Gesetzesinitiative der CDU und einem raschen Handeln des Verkehrsministers in Stuttgart zu verdanken: In der vergangen Woche hatte Verkehrsminister Hermann den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – kurz LGVFG genannt – mitgetragen. Der Gesetzentwurf zum LGVFG dient dazu, außergewöhnliche Belastungen für die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen in besonders gelagerten Fällen – also wenn die Gemeinden aus dem Projekt keinen oder nur geringen verkehrlichen Nutzen ziehen können – nun mit einer Erhöhung des möglichen Fördersatzes auf bis zu 75 Prozent des kommunalen Anteils abzumildern. Die Gemeinden zwischen Tannheim und Wangen profitieren von dieser Regelung, zum Teil sparen sie dadurch sechsstellige Beträge ein, die den kommunalen Haushalt nicht belasten.“