Der Förderschwerpunkt Dorfgasthäuser / Grundversorgung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum geht in die Verlängerung

Im Rahmen der diesjährigen Sonderausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) gehen mit der heute verkündeten Tranche 1.094.300 Euro an den Wahlkreis Wangen-Illertal. Besonders priorisiert wurden dabei Anträge für die Sonderlinie Dorfgasthäuser / Grundversorgung. Aber auch andere Förderschwerpunkte wie beispielsweise Arbeiten oder Wohnen kamen zum Zuge. „Wir freuen uns sehr, dass einige Kommunen aus unserem Wahlkreis bei der heute verkündeten ersten größeren Tranche im Rahmen der Sonderausschreibung berücksichtigt wurden“, so die beiden Landtagsabgeordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU). So erhalten die Städte und Gemeinden aus dem Wahlkreis Wangen-Illertal insgesamt 1.094.300 Euro, von denen 478.000 Euro nach Aichstetten, 200.000 Euro nach Kißlegg, 301.700 Euro nach Leutkirch und 114.600 Euro nach Wolfegg gehen.

Die Städte und Gemeinden können in diesem Jahr aber auch weiterhin Anträge für die Sonderlinie Dorfgasthäuser / Grundversorgung einreichen. Dies gab der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), heute bekannt. Hierzu ermutigen die Abgeordneten Krebs und Haser die Kommunen in ihrem Wahlkreis ausdrücklich. „Dieses Jahr lohnt es sich ganz besonders, Förderanträge für den Schwerpunkt Dorfgasthäuser / Grundversorgung an das Land zu stellen. Die Corona-Pandemie hat das Gaststättengewerbe in ganz Baden-Württemberg und auch in unserem Wahlkreis sehr stark getroffen, weshalb die Landesregierung dankenswerterweise beschlossen hat, erstmalig auch unterjährig Programmentscheidungen zu treffen“, sagen Krebs und Haser.

Ursprünglich hätten im Rahmen der Förderrunde über Rückfluss- und zusätzliche Mittel bis zum 30. April 2020 ELR-Anträge eingereicht werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie können gemeindliche Aufnahmeanträge für den Förderschwerpunkt Dorfgasthäuser / Grundversorgung nun noch bis Ende August bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Weitere Programmentscheidungen hierzu folgen in den kommenden Wochen und Monaten.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Kommunen im ländlichen Raum. Mit den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen werden zentrale Bereiche in den Blick genommen.

Mit der Schwerpunktsetzung Wohnen wird der Innenentwicklung der notwendige Stellenwert eingeräumt und die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ermöglicht. Wichtige Impulse werden aber auch bei der Grundversorgung gesetzt. Gerade die Dorfgastronomie nimmt sowohl für die Einheimischen als auch für Touristen eine besondere Rolle ein. Dorfgasthäuser bieten Raum für Begegnung und Austausch. Ebenso sind Bäckereien, Metzgereien und weitere Handwerksbetriebe Standortfaktoren, die die Attraktivität einer Kommune mitbestimmen. Mit der ELR-Sonderlinie, die ein besonderes Augenmerk auf Dorfgasthäuser und Grundversorgung legt, soll der Erhalt von Dorfgaststätten und eine breite Grundversorgung im Ländlichen Raum gestärkt werden.

In diesem Jahr feiert das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum sein 25-jähriges Bestehen.

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