Hochwasserschutz im Wahlkreis Wangen-Illertal

„Nicht zuletzt das Hochwasser- und Starkregenereignis, das bei uns im Wahlkreis die Gemeinden Rot an der Rot und Bad Wurzach im Juni 2021 stark getroffen hat, macht deutlich, dass wir Vorsorge treffen müssen“, sagt der Landtagsabgeordnete Raimund Haser, der den Wahlkreis Wangen-Illertal vertritt, „Auch im Rahmen der laufenden Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der Europäischen Union wurden bei uns verschiedene Maßnahmen ergriffen.“ Auf Anfrage hat er vom Umweltministerium Baden-Württemberg Auskunft über den Hochwasserschutz in seinem Wahlkreis erhalten.

Demnach liegen dem Ministerium für 2021 Schadensmeldungen von den Gemeinden Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Rot an der Rot und Tannheim in geschätzter Höhe von ca. 7-8 Millionen Euro vor (ohne Kreisstraßen und Brücken). „Nach meiner persönlichen Wahrnehmung und Einschätzung dürfte der Schaden in unserer Region erheblich höher liegen. Künftig brauchen wir direkt nach dem Schadensereignis eine unverzügliche Schätzung der Schäden, damit auch die Wiederaufbauhilfe schneller organisiert werden kann. Denn erst ab einem zu erwartenden Schaden von über 100 Millionen Euro können unkompliziert Landeshilfen mobilisiert werden“, so Haser.

Auch erhielt Haser Auskunft über Hochwasserschutzmaßnahmen, die schon durchgeführt wurden oder in Durchführung und Planung sind. Insbesondere ging das Umweltministerium auf die Gefährdung durch Starkregenereignisse ein, wie sie im Juni 2021 stattgefunden hatten. „Einen absoluten Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen können wir nicht erreichen, doch wir können uns vorbereiten. Deshalb ist jetzt die Zeit, um Vorsorge zu treffen“, sagt Haser.

 

 

 

 

Anhang: Stellungnahme des Umweltministeriums

 

1. Von welcher voraussichtlichen Gesamtschadenssumme infolge der Hochwasser- und Starkregenereignisse im Jahr 2021 im Wahlkreis Wangen-Illertal wird ausgegangen?

Schäden, die im Zusammenhang mit Überschwemmungen an Gewässern I. Ordnung (G.I.O) stehen, sind nicht bekannt. Für den Bereich an den Gewässern II. Ordnung (G.II.O) wurde von den Gemeinden Erolzheim, Kirchberg an der Iller, Rot an der Rot und Tannheim, eine Schadenssumme von zusammen ca. 7-8 Millionen Euro geschätzt (ohne Kreisstraßen und Brücken). Informationen aus anderen Kommunen liegen nicht vor.

 

2. Welche Verwaltungsverfahren bestehen, um eine voraussichtliche Schadenssumme kommunaler und privater Schäden unmittelbar nach dem Schadensereignis abschätzen zu können?

Die Erhebung von Schäden wird nach den uns vorliegenden Informationen in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Die Gemeinde Rot an der Rot beispielsweise erstellte Umfragebögen für Hochwassergeschädigte, andere Kommunen schätzten den Schaden in der Gemeinde selbst.

 

3. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Wahlkreis Wangen-Illertal hat das Land seit 2016 gefördert?

Seit 2016 wurden auf Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw2015) folgende kommunale Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen an Gewässern II. Ordnung gefördert:

 

Stadt/
Gemeinde

Land-
kreis

Maßnahme

Stand

Bad Waldsee

RV

Hochwassersicherer Ausbau des
Urbachs _Teil 1 HRB Krummhalde

abgeschlossen

Bad Waldsee

RV

Vertiefte Überprüfung nach DIN 19700
- HRB Mittelurbach

in Durchführung

Bad Waldsee

RV

Vertiefte Überprüfung nach DIN 19700
- HRB Burgweiher

in Durchführung

Argenbühl

RV

Hochwasserschutz Eglofstal - Tobelbach

im Bau

Bad Waldsee

RV

Starkregenrisikomanagement
Mennisweiler

in Durchführung

Berkheim

BC

Starkregenrisikomanagement Berkheim

in Durchführung

Erolzheim

BC

Maßnahmen Starkregenmanagement
Edelbeuren

im Bau

WBV Rottal

BC

Vertiefte Überprüfung HRBen Ölbach,
Pfaffenrieder Bach und Rappenbach

abgeschlossen

 

Durch das Land selbst wurden an den in der Ausbau- und Unterhaltungslast des Landes stehenden Gewässern I. Ordnung (G.I.O.) im Kreis Ravensburg seit 2016 Hochwasserschutzmaßnahmen in Aitrach (an der Aitrach), Eglofstal (Obere Argen) (in der Ausschreibungsphase) und Hiltensweiler (Obere Argen) (in der Genehmigung) initiiert. Die begünstigten Kommunen beteiligen sich dabei im Rahmen des Vorteilsausgleichs zu 30% an den Investitionskosten.

 

4. Wie bewertet das Land den aktuellen Stand des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Unwetter im Wahlkreis Wangen-Illertal?

Das Land hat im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) gemeinsam mit den 967 Kommunen, die in Baden-Württemberg durch Hochwasser aus Gewässern gefährdet sind, systematisch die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken ermittelt. Insgesamt wurden über 18.000 Maßnahmen zusammen mit allen Akteurinnen und Akteuren und insbesondere mit den Kommunen vereinbart, um das Hochwasserrisiko in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren weiter zu vermindern. Das Spektrum der Maßnahmen deckt dabei verschiedene Bereiche ab und umfasst neben den Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auch nichttechnische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Bauvorsorge, die Informationsvorsorge, die Verhaltensvorsorge, das Flächenmanagement und die Alarm- und Einsatzplanung.

Wie unter Ziffer 3 und 5 ausgeführt ist erkennbar, dass sowohl die Kommunen als auch das Land schon zahlreiche technische Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt haben und weitere im Bau bzw. in Planung sind. Ein absoluter Schutz vor Überflutungen alleine durch „technischen Hochwasserschutz“ (Dämme, Rückhaltebecken usw.) lässt sich jedoch nicht realisieren.

Daher ist es ebenso wichtig, auch die anderen Handlungsfelder des Hochwasserrisikomanagements wie die Flächenvorsorge und Verhaltensvorsorge voranzubringen.

Hierzu gehört auch die Information der Öffentlichkeit und der Aufbau von engmaschigen Pegel- und Niederschlagsmessnetzen als wichtige und ergänzende Informationsquelle für die Alarmierung der Einsatzkräfte sowie als Grundlage für aktuelle Krisenmanagementplanungen.

Zunehmend größere Bedeutung bekommen in jüngster Zeit die Gefährdungen durch vornehmlich lokale Starkregenereignisse (Unwetter). Durch die Erstellung von Starkregengefahrenkarten können kritische Infrastrukturen und betroffene Bereiche identifiziert und mit einem Handlungskonzept und den daraus resultierenden Maßnahmen die notwendige Vorsorge getroffen werden. Wichtig ist, dass noch mehr Kommunen sich dieser Thematik widmen und Starkregenrisikomanagementkonzepte erarbeiten. Das Land unterstützt die Gemeinden mit dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden Württemberg“. Darüber hinaus können die Kommunen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Zuwendungen des Landes in Höhe von 70 Prozent der Kosten erhalten.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen an den G.I.O im Wahlkreis sind wirksam und bieten einen guten Schutz. Nach Umsetzung der beiden Projekte in Eglofstal und Hiltensweiler, haben die besiedelten Bereiche im Wesentlichen einen Schutz vor einem 100-jährlichen HW-Ereignis. An der Eschach und Aitrach können durch das Rückhaltebecken in Urlau die Abflussmengen unterhalb des Beckens auch bei Starkregenereignissen sehr gut kontrolliert werden.

 

5. Welche weiteren Schutzmaßnahmen für Hochwasserschutz und zur Bewältigung von Starkregenereignissen hält die Landesregierung im Wahlkreis Wangen-Illertal für erforderlich?

Auf die Ausführungen zu den allgemeinen Zielsetzungen zum Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Ziffer 4 wird hingewiesen.

In Zusammenhang mit Gewässern G.I.O werden die nachfolgenden Maßnahmen als erforderlich angesehen:

a) Umsetzung der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen in Eglofstal, Hiltensweiler und Kirchberg an der Iller.
Bei letzterer ist, nachdem die Klage beim VGH in Mannheim zugunsten der Umsetzung der Maßnahme entschieden wurde, der Bau für das Jahr 2022 vorgesehen.

b) Sicherung bzw. Erhalt und Reaktivierung von Retentionsflächen

c) Rückverlegung der Dämme in kritischen Bereichen, da diese durch die Wiederansiedlung des Bibers vermehrt geschädigt werden. Hier sind insbesondere Maßnahmen an der Eschach im Bereich Allmishofen in den Blick zu nehmen.

d) Stärkung des Bewusstseins für Dämme als technische Bauwerke, welche zu ihrer Standsicherheit von Baumbewuchs zwingend frei zu halten sind. Hier ergibt sich ein Spannungsfeld zw. technischen Erfordernissen und naturschutzfachlichen Ansprüchen.

Der Schutz vor lokal eng begrenzten unwetterartigen Starkniederschlägen (Pluviale Hochwasserereignisse) ist durch Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Fließgewässer nicht zu leisten.
Hier sind regelmäßig Maßnahmen in der Fläche des Einzugsgebiets erforderlich. Solche Starkniederschlagsereignisse führen an G.I.O tendenziell eher zu geringeren Problemen, da es sich dabei zwar um hohe Niederschläge mit jedoch vergleichsweise kurzer Zeitdauer, handelt.

 

An Gewässern G.II.O sind zudem aktuell folgende in Planung befindlichen kommunalen Maßnahmen bekannt:

 

Gemeinde

Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und
Starkregen

Bad Waldsee

Gewässerausbau Urbach

Berkheim

Umsetzung vom Maßnahmen aus dem
Starkregenmanagementkonzept

Erolzheim

Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor
Starkregen in Edelbeuren

Kirchberg an der Iller

Starkregenmanagementkonzept und
Hochwasserschutz Mühlbach

WBV Rottal

Umsetzung der Beckensanierungen aus den
vertieften Überprüfungen, insbesondere
Verbesserung Hochwasserschutz Ellwangen

Tannheim

Flussgebietsuntersuchung Tannenschorrenbach bzw.
Starkregenmanagementkonzept

 

 

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