Land fördert die Pflege von Kulturdenkmalen im Wahlkreis Wangen-Illertal mit 90.610 Euro

Im Rahmen der Denkmalförderung fließen insgesamt über 90.000 Euro vom Land in den Wahlkreis Wangen-Illertal. Gefördert wird die Sanierung des Kirchturms der Katholischen Kirche St. Martin in Bad Wurzach-Hauerz mit 53.490 Euro und die Instandsetzung der Kapelle St. Michael in Achberg-Doberatsweiler mit 37.120 Euro. „Wir freuen uns, dass sowohl die Kapelle St. Michael in Achberg-Doberatsweiler als auch die die Katholische Kirche St. Martin in Bad Wurzach-Hauerz im Rahmen der Denkmalförderung einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 90.610 Euro vom Land erhalten. Denkmale stehen für die Geschichte unserer Städte und Gemeinden. Geistliche Bauten sind auch Zeichen unserer Kultur. Umso wichtiger ist es, dass wir die Denkmale weiterhin pflegen und erhalten“, sagen die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne).

Es handelt sich um die dritte und letzte Fördertranche in diesem Jahr. Somit konnten im Rahmen des Denkmalförderprogramms 2022 insgesamt 185 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 15,3 Millionen Euro bedacht werden. Hinzukommen die Projekte mit einer Fördersumme von unter 20.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart zur Beschleunigung des Verfahrens in eigener Zuständigkeit fortlaufend bewilligt werden können. Das Bewilligungsvolumen im Bereich der Denkmalförderung wird sich somit in diesem Jahr insgesamt auf rund 16,6 Millionen Euro belaufen. Das Interesse und der Bedarf an den Denkmalfördermitteln bleiben weiterhin ungebrochen.

Hinweis:

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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