Mehr als 670.000 Euro für den Landkreis Ravensburg bei der unterjährigen Programmentscheidung zur Entwicklung des ländlichen Raums

Der ländliche Raum darf sich inmitten der Sommerferien über die unterjährige Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) freuen.

Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am heutigen Freitag (11.08.2023) mitteilte, werden in der unterjährigen Förderung 162 zukunftsweisende Projekte im Land gefördert. Knapp ein Drittel der Projekte erhalten einen Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen. Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich. Mit dabei sind auch 11 Projekte aus dem Landkreis Ravensburg mit einem Fördervolumen in Höhe von über 670.000 Euro.

Die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Ravensburg, Raimund Haser, August Schuler, Petra Krebs und Manne Lucha freuen sich über diese Entscheidung: „Durch die unterjährige Förderung des ELR können gut vorbereitete Vorhaben und Projekte zügig starten. Wir freuen uns sehr, dass auch in dieser Förderrunde Projekte aus Bad Waldsee, Bad Wurzach, Fronreute, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Schlier, Unterwaldhausen und Wangen im Allgäu mit dabei sind. Ein klares Zeichen, wie kreativ, engagiert und motiviert unsere Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum sind.“

Während im Förderschwerpunkt Innenentwicklung und Wohnen die Ortschaften Reute (Bad Waldsee), Dietmanns und Seibranz (Bad Wurzach), Fronhofen (Fronreute) und Unterwaldhausen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt knapp 290.000 Euro rechnen können, werden in Hoßkirch und Karsee Gemeinschaftseinrichtungen mit jeweils rund 100.000 Euro unterstützt. In Isny im Allgäu und Schlier erhalten Unternehmen im Förderschwerpunkt Arbeiten Fördermittel in Höhe von knapp 190.000 Euro.

„Das Programm unterstützt insbesondere die Wirtschaft und das Wohnen vor Ort und zielt auf den Erhalt der ländlichen Daseinsvorsorge ab. Wohnortnahe Versorgung und wohnortnahes Arbeiten sind das A und O für die Zukunft ländlicher Räume. Auch die Unterstützung von Gemeinschaftseinrichtungen ist uns ein wichtiges Anliegen, denn sie sind zentrale Begegnungsstätten auf dem Land. Wir sind froh, dass mit solchen Förderprogrammen, der ländliche Raum in seinen Strukturen gestärkt und für bevorstehende Herausforderungen fit gemacht wird“, so die Abgeordneten abschließend.

 

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).

Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.

Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr

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