Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU): Land fördert Brückensanierung in Wangen im Allgäu sowie den Ausbau der K 8011 mit insgesamt 604.000 Euro

Das Land unterstützt die Stadt Wangen im Allgäu und den Landkreis Ravensburg mit einem Zuschuss von 184.000 Euro für die Ertüchtigung der Unteren Argenbrücke.
Darüber hinaus wird der Ausbau der Kreisstraße 8011 zwischen Argenbühl und der B 12 mit 420.000 Euro gefördert. „Das Land kommt seiner Verantwortung für eine
Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt beim Erhalt ihrer kommunalen Straßeninfrastruktur und beim Umbau von Ortsmitten zur
Steigerung der Lebensqualität der Anwohner“, erklären die Landtagsabgeordneten Krebs und Haser und verweisen auf den diesjährigen Förderschwerpunkt
Brückensanierungen und verkehrsberuhigte Ortsmitten.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen
Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In diesem Jahr unterstützt das Land insgesamt 85 neue Projekte die ein
Gesamtvolumen von rund 174 Millionen Euro umfassen. Die Landtagsabgeordneten Haser und Krebs freuen sich, dass die
Brückenmodernisierung in Wangen im Allgäu und der Ausbau der K 8011 in das Programm aufgenommen wurde. Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNVund
Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.

Hintergrundinformation:
Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau
ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF). Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die
Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministeriums aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

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