Petra Krebs MdL (Grüne) und Raimund Haser MdL (CDU): „2,29 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock kommen den Gemeinden im Wahlkreis Wangen-Illertal zugute"
Das Land Baden-Württemberg unterstützt finanzschwächere Städte und Gemeinden des Regierungsbezirks Tübingen in diesem Jahr mit der Rekordsumme von 37,4 Millionen Euro. Dies hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ des Regierungspräsidiums Tübingen unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser heute bekannt gegeben.
Von den Ausgleichstockmitteln fließen 2,29 Millionen Euro in den Wahlkreis der Landtagsabgeordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU).
Ein Investitionsschwerpunkt wurde in diesem Jahr auf den Bau und die Sanierung von Bildungseinrichtungen gelegt. So fließen mehr als die Hälfte der für den Wahlkreis Wangen-Illertal bewilligten Gelder in den Bau bzw. Sanierung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulgebäuden.
„Die Finanzmittel in Höhe von 2,29 Millionen Euro für elf unserer Städte und Gemeinden, die sich einer immer größeren Anzahl kommunaler Pflichtaufgaben zu stellen haben, sind Anerkennung und Unterstützung ihrer Arbeit zugleich“, so Raimund Haser und Petra Krebs nach Bekanntwerden der Mittelzuflüsse für ihren Wahlkreis.
Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet. Dieser Ausschuss entscheidet über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk. In diesem Verteilungsausschuss haben neben dem Regierungspräsidium Tübingen Vertreter des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Im Regierungsbezirk Tübingen stehen für das Förderjahr 2024 aus dem Ausgleichstock 37,4 Millionen Euro zur Verfügung. Hierfür hatten sich 165 Gemeinden mit 167 Anträgen und einer Antragssumme von rund 55,5 Millionen Euro beworben. Insgesamt fünf Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.
Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.