Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne): Aulendorf und Bad Waldsee 2021 in der Sportstättenförderung des Landes

Im Rahmen der Sportstättenförderung 2021 des Landes werden im Wahlkreis Wangen-Illertal zwei Projekte mit insgesamt 865.000 Euro gefördert, das erklären die Landtagsabgeordneten Petra Krebs (Grüne) und Raimund Haser (CDU) in einer gemeinsamen Mitteilung an die Presse. In Aulendorf wurde für die Sanierung der Sporthalle beim Schulzentrum 445.000 Euro bewilligt, in Bad Waldsee für den Neubau einer Sporthalle 420.000 Euro.

„Sport leistet einen herausragenden und vielseitigen Beitrag für die Gesellschaft“, sagen Haser und Krebs. „Er vermittelt Werte wie Fairness, Solidarität und Toleranz. Darüber hinaus fördert Sport den Leistungsgedanken und überwindet soziale und kulturelle Grenzen. Sport unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und dient zudem der Gesundheitsvorsorge. Deshalb begrüßen wir, dass im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2021 insgesamt 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 13,1 Millionen Euro gefördert werden. Besonders freut uns, dass Sporthallen in Aulendorf und Bad Waldsee eine Förderung erhalten.“

Weiter erklären Haser und Krebs zum Programm: „Mit den Geldern werden Neubauten und die Sanierung von Sporthallen, Sportplätzen sowie Leichtathletikanlagen finanziert. Die Zuschüsse werden für Einrichtungen bewilligt, die sowohl für den Sportunterricht als auch für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen zur Verfügung stehen und damit vielseitig genutzt werden können. Schulsport und Vereinssport profitieren somit gleichermaßen.“

Information zur Sportstättenförderung 2021:

Für das Programm 2021 wurden alle förderfähigen Anträge berücksichtigt. Auf den Regierungsbezirk Stuttgart entfallen dabei 37 genehmigte Anträge (rd. 5,8 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Karlsruhe 20 Anträge (rd. 2,7 Mio. Euro), auf den Regierungsbezirk Freiburg 12 Anträge (rd. 1,7 Mio. Euro) und auf den Regierungsbezirk Tübingen 15 Anträge (rd. 2,9 Mio. Euro).

Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können.

 

 

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