Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne): Das Land unterstützt die Rettungswachen im Wahlkreis Wangen-Illertal bei der Erstausstattung mit über 310.000 Euro

Zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung bei medizinischen Notfällen stellt das Land Baden-Württemberg dem Regierungsbezirk Tübingen rund 913.000 Euro zur Verfügung. Der Wahlkreis Wangen-Illertal profitiert dabei mit insgesamt 310.629 Euro. Während die Erstausstattung der Wasserrettungswache der DLRG in Wangen im Allgäu mit mehr als 146.200 Euro unterstützt wird, erhält die Rettungswache des Malteser Hilfsdiensts in Aulendorf eine Förderung in Höhe von rund 164.400 Euro.

„Wir freuen uns, dass die Notfallversorgung in unserer Region weiter ausgebaut und gefördert wird. Das ist ein wichtiges Zeichen der Unterstützung ländlicher Räume und deren Gesundheits-Infrastruktur“, sagen die Landtagsabgeordneten Raimund Haser und Petra Krebs. Bereits beim Antrittsbesuch des damals neugewählten Staatssekretärs im Innenministerium, Thomas Benke MdL, im August in Wangen versprach dieser sich für die Förderung der Erstausstattung der Wasserrettungswache einzusetzen.

„Die Fördermittel tragen wesentlich dazu bei, dass die Rettungswachen mit der erforderlichen Ausrüstung ausgestattet und für Einsätze entsprechend gerüstet sind. Das ist auch ein Symbol der Anerkennung für unsere Ehrenamtlichen in der Region, dessen Arbeit von unschätzbarem Wert ist“, so die Abgeordneten des Wahlkreises Wangen-Illertal abschließend.

Hintergrundinformationen:

Die Regierungspräsidien fördern insbesondere die Errichtung von Rettungswachen des Rettungsdienstes sowie des Berg- und Wasserrettungsdienstes und Projekte zur technischen oder organisatorischen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes (§§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz). Ausschlaggebend für die Zuständigkeit eines Regierungspräsidiums ist der Standort der jeweiligen Rettungswache.

Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört dabei der gesamte Prozess von der Beratung der Antragsteller und der Prüfung von Anträgen sowie Prioritätenlisten über die Erstellung der Förderbescheide und die Auszahlung der Fördermittel bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise einschließlich Vor-Ort-Begehungen. Die Ausgestaltung und Bemessung dieser Förderung regelt die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz (VwV Förderung Rettungsdienst – VwV-F-RD vom 11. August 2022).

Die Mittel werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen. Die aktuelle Mittelzuweisung umfasst die zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und 2025.

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