Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne): Land fördert die Pflege von Kulturdenkmalen im Wahlkreis Wangen-Illertal mit 60.720 Euro

Im Rahmen der Denkmalförderung 2023 fließen 60.720 Euro vom Land in den Wahlkreis Wangen-Illertal. Gefördert wird die Sanierung der Fassade und die Instandsetzung der Fenster zum Innenhof des Jugend- und Bildungshauses St. Norbert in Rot an der Rot. „Auch in Zukunft wollen wir eindrucksvolle Bauwerke der Vergangenheit bewundern dürfen. Die Unterstützung des Landes zum Erhalt der Denkmäler trägt dazu ganz wesentlich bei“, sagen die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne). „Das Gebäude des Jugend-  und Bildungshauses erfüllt durch sein kulturelles Erbe auch einen Bildungsauftrag und bringt den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die geschichtlichen Hintergründe unserer Heimat näher“, so die Abgeordneten weiter.

Es handelt sich hierbei um die erste Tranche des Denkmalförderprogramms im Jahr 2023 mit einem Gesamtzuwendungsvolumen von rund 6,12 Millionen Euro.

Hinzu kommen sog. Standard- und Kleinmaßnahmen bis zu einer

Fördersumme von unter 35.000 Euro, die vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart in eigener Zuständigkeit fortlaufend genehmigt werden können. Im laufenden Jahr konnten auf diesem Weg 21 Zuwendungsanträge mit einem Fördervolumen von 441.360 Euro bewilligt werden.

Hinweis:

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

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