Raimund Haser MdL: Bund greift Vereinen und Kulturveranstaltungen wirksam unter die Arme

Mit einem Sonderfonds von bis zu 2,5 Milliarden Euro, von dem vor allem Kulturveranstaltungen aller Art profitieren sollen, greift die Bundesregierung den Corona-gebeutelten Veranstaltern unter die Arme und gibt Sicherheit für das Wieder-Anlaufen des kulturellen Betriebs. Davon profitieren auch Veranstalter im Wahlkreis Wangen-Illertal, wie der Landtagsabgeordnete Raimund Haser (CDU) mitteilt. „Gerade jetzt brauchen wir eine vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturlandschaft. Baden-Württemberg hat den Künstlerinnen und Künstlern im Land seit Beginn der Pandemie schnell und erfolgreich geholfen, zum Beispiel mit der Soforthilfe auch für Soloselbstständige, aber auch mit Vereinshilfen für den Laien- und Ehrenamtsbereich. Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen legt der Bund nun ein bislang beispielloses Hilfspaket für den Neustart der Kultur auf, von dem die Kultureinrichtungen erheblich profitieren können“, so Haser. „Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir eine lange kulturelle Durststrecke erlebt. Wir alle sehnen uns nach vielfältigen kulturellen Angeboten im Sommer und Herbst. Der Sonderfonds soll den Kulturschaffenden helfen, Veranstaltungen auch unter pandemiebedingten Einschränkungen anbieten zu können.“

Die Unterstützung erfolgt auf zwei Arten: Bei kleineren Veranstaltungen werden die erzielten Eintritte verdoppelt oder verdreifacht, wenn aufgrund von Corona entsprechend weniger Tickets verkauft werden können und Auflagen zu beachten sind. Bei größeren Veranstaltungen wird eine kostenfreie Ausfallabsicherung gewährt. In beiden Fällen sind die möglichen Zahlungen durch den Verlust der Veranstaltung begrenzt.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

  • Es gibt eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen.
  • Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Die Abwicklung der Fördermittel im Rahmen des „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ wird in Baden-Württemberg laut Haser durch die L-Bank erfolgen, das konkrete Antragsverfahren wird derzeit ausgearbeitet. Antragsberechtigt werden öffentliche und private Kulturveranstalter sein. Der Begriff soll breit gefasst werden und auch die Breitenkultur einschließen. „Damit sind auch Konzerte der Blasmusik, Theateraufführungen und sogar Festivals inbegriffen.“ Laut Haser ist Eile geboten. "Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem so genannten Windhundprinzip."

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