Raimund Haser MdL: „Wir müssen unsere regionalen Brauereien entlasten!“
Die oberschwäbischen Landtagsabgeordneten der CDU setzen sich bei Wirtschaftsminister Altmaier für bessere Wettbewerbsbedingungen kleinerer Brauereien ein. Dazu fordern Sie das Abtauen der geltenden Steuersätze der Biersteuermengenstaffel auf die vor dem 1. Januar 2004 geltenden Ermäßigungsstufen.
„Unsere mittelständischen Brauereien sind Träger einer einzigartigen Bierkultur. Sie setzen auf Regionalität bei den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die sie verarbeiten. Sie setzen auf höchste Qualität bei Ihren Produkten und tragen durch die von Ihnen etablierten regionalen Wirtschaftskreisläufen zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Auf diese Weise sichern sie Arbeits- und Ausbildungsplätze in ihren Unternehmen, aber auch in der Gastronomie, in der zuliefernden Landwirtschaft und im Tourismus“, unterstreicht der CDU-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Wangen/Illertal, die Bedeutung der Brauwirtschaft für die Region.
Gemeinsam mit weiteren CDU-Landtagsabgeordneten aus der Region hat Raimund Haser MdL daher nun an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier geschrieben. Den Abgeordneten geht es um steuerliche Erleichterungen für kleine und mittlere private Brauereien, die im aggressiven Preiswettbewerb mit Großbrauereien auf der Kostenseite deutlich geringere Handlungsspielräume haben.
Raimund Haser: „Mir ist es ein Anliegen, dass die Brauereien im Allgäu und in Oberschwaben Chancen auf eine gute Entwicklung haben. Umso mehr noch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise, die gerade auch auf die kleineren Brauereien starke Auswirkungen hat.“
Die Biersteuermengenstaffel zielt darauf ab, diesen immensen Wettbewerbsnachteil ein wenig auszugleichen. Der durch die Ermäßigung ausgestaltete Schutz kleinerer Brauereien dient damit auch als strukturförderndes Element.
„Ein Abtauen der Mengenstaffel bei der Biersteuer wäre daher zum einen eine geeignete Maßnahme, um den massiven Kostendruck in der aktuellen Krise zu mindern, wiewohl auch längerfristig die Existenz der mittelständisch geprägten Brauereiwirtschaft in Baden-Württemberg sowie der von ihr aufgebauten regionalen Wirtschaftskreisläufe zu sichern“, wirbt der CDU-Abgeordnete Haser abschließend für eine Entlastung der mittelständischen Brauwirtschaft.
Weiterführende Informationen
Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können für im Brauverfahren hergestelltes Bier ermäßigte Biersteuersätze in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind.
Der durch diese Ermäßigung ausgestaltete Schutz kleinerer Brauereien dient als strukturförderndes Element.
Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 44 % reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt.
Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig
- auf 84,0 % bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
- auf 78,4 % bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
- auf 67,2 % bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
- auf 56,0 % bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.
Die ermäßigten Steuersätze gelten jedoch nicht für Biermischgetränke und aromatisierte Biere, da diese nicht im Brauverfahren hergestellt wurden.
Für die sich daraus ergebende komplizierte Berechnung der Biersteuer wird von der Zollverwaltung ein eigenes Datenverarbeitungs-Verfahren eingesetzt. Anhand der von den Brauereien übermittelten Daten zum Bierabsatz, Art der Biere, Stammwürzegehalt und evtl. Rückbiere errechnet dieses Programm sowohl die Höhe der monatlich zu entrichtenden Biersteuer als auch die unversteuerten Abgänge in EU-Mitgliedstaaten und Drittländer.