Raimund Haser: „Wir unterstützen die kommunale Wärmeplanung in Kleinstädten und Dörfern“

In seiner Sitzung am heutigen Dienstag hat der Ministerrat die Kabinettsvorlage zur Auflage eines Programms zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden beschlossen. Damit legt die Landesregierung ein Förderprogramm über rund 10 Millionen Euro für die freiwillige Erstellung kommunaler Wärmepläne in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern auf.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft der CDU-Landtagsfraktion, Raimund Haser MdL, erklärt hierzu: "Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt die bessere Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Kleinstädten und Dörfern. Das Programm ist eine logische und notwendige Ergänzung der bereits verabschiedeten Wärmeplanungspflicht Großer Kreisstädte. Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir auch in ländlichen Regionen den Wärmesektor stärker in den Blick nehmen. Deshalb unterstützt das Land auch kleinere Kommunen dabei, Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Nachdem Städte ab 20.000 Einwohnern gesetzlich verpflichtet sind, bis 2023 kommunale Wärmepläne zu erstellen und dafür Landesgelder erhalten, war es der CDU-Landtagsfraktion wichtig, Kleinstädte und Dörfer bei der freiwilligen Erstellung kommunaler Wärmepläne finanziell besser zu fördern als bislang."

Die Förderung für die Kommunen soll als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses als Projektförderung erfolgen. Die maximal mögliche Förderhöhe wird berechnet anhand der Größenklasse der beteiligen Gemeinden, der tatsächlichen Bevölkerungszahl der beteiligten Gemeinden sowie der Anzahl der beteiligten Gemeinden. Unabhängig davon beträgt die Förderquote maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. In den Jahren 2021 bis 2026 sollen dafür 10,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit möchte die Landesregierung erreichen, dass bis Ende des Jahres 2026 für über 50 Prozent der Gemeinden in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.

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