Ravensburg für vorbildliche Initiative gegen Armut ausgezeichnet

Der Landtagsabgeordnete Raimund Haser: „Soziale Ungerechtigkeit und der Mangel an Teilhabe gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.

 

Gemeinsam gegen Armut: Der Landkreis Ravensburg erhält vom Land 40.000 Euro für die Initiative „Kinderchancen Allgäu“. Gefördert wird der Aufbau eines Fonds durch die Initiative "Kinderchancen Allgäu". Durch den Fonds sollen in der Region Projekte und Aktionen zur Armutsprävention und -überwindung zugunsten von Kindern durchgeführt werden. „Wenn wir Armut in unserer Gesellschaft nachhaltig und wirksam bekämpfen wollen, müssen wir den Betroffenen zuhören und sie mitnehmen“, so Haser. „Es ist toll, wenn sich vor Ort Initiativen und Ideen entwickeln, die niederschwellige Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene anbieten. Dieses Engagement ist ungemein wertvoll. Soziale Ungerechtigkeit und der Mangel an Teilhabe gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Das Land hat für den Wettbewerb insgesamt mehr als 300 000 Euro zur Verfügung gestellt. Entstanden sei die Idee des Wettbewerbs „Strategie gegen Armut“ aus dem ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Landes. Dieser habe zuverlässige Daten geliefert und Wege aus der Armut aufgezeigt. Die Daten würden nun laufend aktualisiert.

„Wer in Armut aufwächst, hat weniger Chancen auf Bildung und Teilhabe. Kinder, die von Armut betroffen sind, haben seltener Zugang zu gesunder Ernährung und geeigneter Kleidung und können an Vielem, was für andere beispielsweise in der Freizeit selbstverständlich ist, nicht teilhaben. Das größte Risiko: Wer einmal arm ist, besitzt langfristig  weniger Chancen auf sozialen Aufstieg“, betont MdL Haser, der auch Mitglied im Beirat der Stiftung Kinderchancen Allgäu ist. 

 

Hintergrund: Armutsgefährdung

Als armutsgefährdet gilt – entsprechend dem EU-Standard – wer über weniger als 60 % des medianen Nettoäquivalenzeinkommens der Bevölkerung (in Privathaushalten) verfügt. Der theoretische Gedanke dahinter ist, dass unterhalb von diesem Schwellenwert die Menschen über so geringe monetäre Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Land oder in der Region, in dem bzw. der sie leben, als Minimum annehmbar ist. Damit ist eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur noch sehr eingeschränkt möglich. Das heißt, die Einkommensverhältnisse des Einzelnen werden immer im Vergleich zum Wohlstand der jeweiligen Bevölkerung betrachtet. Diese Definition von Armutsgefährdung wurde von der EU-Kommission entwickelt und wird auch in der amtlichen Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder verwendet. Die Armutsgefährdungsquote erlaubt allerdings keine Aussagen über den Grad der individuellen Bedürftigkeit. Sie wird rein vom Einkommen abgeleitet. Andere Ressourcen wie Vermögen, Bildung oder Gesundheit bleiben unberücksichtigt.

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