Wohnen im Kulturdenkmal – Land fördert Projekt in Tannheim
Das Land fördert 15 Projekte durch das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ mit insgesamt rund 1,1 Millionen Euro. Auch der Wahlkreis Wangen-Illertal profitiert von der Förderung. Die Eigentümer des besonders gut überlieferten Bauernhauses St. Medardus in Tannheim erhalten finanzielle Unterstützung bei der Erstellung eines Revitalisierungskonzeptes.
„Für das Wohnen der Zukunft wie auch für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude brauchen wir innovative Lösungen. Mit dem Programm ‚Wohnen im Kulturdenkmal‘ bewahren und pflegen wir historische Gebäude und schaffen gleichzeitig einzigartige Wohnräume. Wir freuen uns, dass das Bauernhaus St. Medardus in Tannheim nach der Revitalisierung wieder als Wohnraum genutzt werden kann“, so die Landtagsabgeordneten Raimund Haser (CDU) und Petra Krebs (Grüne).
Das Einhaus St. Medardus ist ein zweigeschossiger verputzter Bau mit Satteldach, welcher nun schon seit mehr als sechs Monaten leersteht. Auf Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Bestands- und Zustandserfassung der wandfesten Holzausstattung und des Holztragwerks kann mit einem minimalinvasiven Konzept eine Revitalisierung dieses besonders gut überlieferten Bauernhauses geschehen.
Weitere Informationen:
Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Insgesamt sind beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) seit Mai über 140 Anfragen und Anträge zu dem Sonderprogramm eingegangen. Gefördert wurden insgesamt sieben Leuchtturmprojekte, 27 Konzepte und zwei Multiplikatoren-Boni mit einer Gesamtsumme von rund 2,3 Millionen Euro.
Damit sind die Mittel des Sonderprogramms zunächst ausgeschöpft. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne haben jedoch am 8. Dezember 2022 angekündigt, in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 weitere Mittel in Höhe von jeweils 320.000 Euro für das Sonderprogramm zur Verfügung stellen zu wollen. Vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses können damit im nächsten Jahr weitere Projekte gefördert werden. Diese werden voraussichtlich aus den bereits eingegangenen Anträgen ausgewählt; eine erneute Ausschreibung ist nicht vorgesehen.