Zumeldung: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung

Raimund Haser MdL: „Die Quarantäne endet ab dem fünften Tag nach der Einreise automatisch“

 

Seit Montag gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. „Damit ist sowohl ein Test bei der Einreise verpflichtend, als auch ein zusätzliches negatives Testergebnis, um die Quarantäne nach fünf Tagen beenden zu können“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Raimund Haser.

Wie das Sozialministerium auf die Anfrage von Herrn Haser mitteilt, endet die Quarantäne ab dem fünften Tag automatisch, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Test mindestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen wurde. „Die Freigabe der zuständigen Behörde ist somit nicht erforderlich“, führt Haser aus. „Das ist vor allem für unsere grenzüberschreitend tätigen Betriebe eine essenzielle Klarstellung, welche die praktische Umsetzung dieser Regel erleichtert. Um den Behörden eine Kontrolle der vorzeitigen Absonderungsbeendigung im Nachgang zu ermöglichen, ist die betroffene Person lediglich verpflichtet, den befreienden Test zehn Tage lang ab Testung aufzubewahren und diesen auf Verlangen vorzeigen zu können“.

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