Zur Änderung des Landesmediengesetzes

Zur Änderung des Landesmediengesetzes, die heute (20.Mai) im Landtag beschlossen wurde, erklärte Raimund Haser, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:

„Mit dieser Änderung schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass sogenannte Must-Carry-Sender im Bereich des Regionalfernsehens von Landesmitteln profitieren können“, sagte Haser. „Zusammen mit dem von der Landesanstalt für Kommunikation (LfK) vorgestellten Nachtragshaushalt ist das ein starkes Paket zur Unterstützung der regionalen Medienvielfalt in unserem Land“, erklärte der Medienexperte.

„Das Paket sichert das Überleben der regionalen Fernsehsender, die schon vor der Corona-Krise wirtschaftlich in Schieflage geraten waren“, so Haser weiter. „Es ist ein wohlüberlegter Einstieg in eine Förderung wünschenswerter Medienangebote mittels einer sogenannten Betrauungsnorm im Landesmediengesetz.“

Die Neuerung kommt laut Haser in einer für die Medienlandschaft im Land dramatischen Situation. „Praktisch alle medialen Angebote, die auch auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, leiden wie nie zuvor unter den Folgen der Pandemie." Gleichzeitig sei Medien- und damit auch Meinungsvielfalt wichtiger denn je, wie die zahlreichen Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Beschränkungen zeigten. „Wir müssen Desinformation mit Information und Fake-News mit Fakten bekämpfen“, sagte Haser in seiner Plenarrede.

Zurück