Zur Lösung im Streit um journalistische Texte der Öffentlich-Rechtlichen im Internet

Wir begrüßen den Kompromiss, den die Verlage und die öffentlich-rechtlichen Sender zur Verbreitung journalistischer Texte im Internet geschlossen haben. Der neue Telemedien-Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht haben, ist einer von vielen Meilensteinen auf dem Weg der Verlage, ihre Digitalisierungsstrategien konsequent und wirtschaftlich fortzusetzen. Journalismus kostet Geld – so oder so. Deshalb dürfen gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Angebote nur als Ergänzung und nicht als Ersatz für sorgfältig aufgemachten, bezahlten Journalismus im Netz ausgestaltet sein. Es ist nur konsequent, ARD, ZDF, die Dritten sowie die öffentlich-rechtlichen Radiostationen dazu zu verpflichten, sich auf die Verbreitung ihrer gesendeten Inhalte – mit Begleittext – zu beschränken. Rein journalistische Kommentare sind Sache der Presse. Im Internetauftritt eines öffentlich-rechtlichen Senders haben sie nichts verloren.

Dass mediale Inhalte in den Mediatheken nun länger bereitgestellt werden können, ist aus Sicht der Beitragszahler ausdrücklich zu begrüßen. Das Ende der 7-Tage-Regel kommt dem Trend vom linearen zum non-linearen Mediennutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger entgegen und stärkt zudem das Angebot der Mediatheken.

Die Diskussion um die Indexierung des Rundfunkbeitrags hat wie erwartet zu keinem Ergebnis geführt. Das schmälert den Erfolg des Ministerpräsidententreffens aber nicht. Im Gegenteil: Den von einigen Staatskanzleien geforderten Automatismus im Rundfunkbeitragssystem sehen wir außerordentlich kritisch. Deshalb ist es gut, dass nun Zeit bis Dezember bleibt, um über Alternativen nachzudenken.

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