Änderung Schulgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Kollege Walter, was wäre unsere Koalition ohne das Knistern unserer Unterschiedlichkeit. Insofern vielen Dank für den Hinweis zum Thema.

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der AfD – Abg. Andreas Stoch SPD: Diesen Satz sagen die Scheidungsrichter regelmäßig!)

Über das Thema „Grundschule ohne Noten“ werden wir uns irgendwann mal wieder unterhalten, aber Gott sei Dank nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Wir wollten diese zweite Gelegenheit zur Aussprache noch einmal nutzen. Der Kollege Walter hat ein paar Punkte angesprochen; das möchte ich auch tun. Es ist ein sehr wichtiger und sehr umfangreicher Gesetzentwurf, der hier vorliegt. Wir haben lange darum gerungen. Ich glaube, deswegen gehört es sich auch, dass wir den Menschen noch einmal sagen, um was es geht.

Erstens: Eine wichtige Neuerung in Sachen Qualität war die Gründung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung sowie des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg. Das ist eine wichtige Neujustierung in der Qualitätssicherung. Hierbei möchte ich auch nochmals die Bedeutung des ZSL betonen, welches eine Verbesserung der Qualität in den Schulen und eine Verbesserung der Leistungen der Schüler zum Ziel hat. Da die SPD nach uns spricht, wird sie die Kritik erneuern, die sie im Ausschuss schon geäußert hat – auf eine Art und Weise, die ich dem Meilenstein nicht angemessen finde.

(Zuruf von der SPD: „Meilenstein“!)

Es gibt einen schönen Spruch, Herr Fulst-Blei, der heißt: Die Menschen lieben das Neue, aber sie hassen die Veränderung. Deswegen glaube ich auch, dass dieses Neue ein Stück weit Zeit braucht, um zu wachsen. Ich glaube, diese Zeit sollte die Politik der Verwaltung auch geben.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf: Sehr gut!)

Ein zweiter zentraler Punkt dieser Schulgesetzänderung ist, dass sie ein an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtetes, differenziertes Bildungssystem stärkt. Die CDU-Fraktion hält an unserem Bildungssystem fest, vor allem an der Schulartenvielfalt im Land, weil diese für Baden-Württemberg steht. Wir sind der Überzeugung, dass nur ein differenziertes Bildungssystem mit einem hohen Maß an Durchlässigkeit tatsächlich echte Bildungschancen für die Schülerinnen und Schüler im Land bietet. Insbesondere einige Haupt- und Werkrealschulen, aber auch Gemeinschaftsschulen leiden unter dem ständigen Druck, den das Damoklesschwert der Schulschließung bei zweimaligem Nichterreichen der Eingangsschülerzahl von 16 für sie bedeutet. Wir haben lange darüber diskutiert, wie man dieses Problem löst.

Es gab den Vorschlag – den ich persönlich auch bevorzugt hätte –: Wir nehmen die Durchschnittszahl zwischen den Klassen 5 und 9; wenn diese Zahl über 16 liegt, ist die Schule gesichert. Denn auch wenn nur eine kleine fünfte Klasse entstehen sollte, heißt dies nicht, dass nicht in der siebten, achten oder neunten Klasse so viele Schüler da sind, dass es die Bildung einer Klasse rechtfertigt. Wir haben jetzt die kleinere Lösung. Das schützt leider nur die Werkrealschulen – das muss man so sagen –, weil es um den Abschluss geht. Wir hätten es uns anders vorstellen können. Aber jetzt müssen wir eben hoffen, dass wir das eine oder andere noch über den kleinen Dienstweg und über Ausnahmeregelungen verantworten können. Dass wir den Elternwillen sehr ernst nehmen, sieht man auch an der Gesetzesänderung, mit der wir den Einschulungsstichtag über drei Jahre gestuft vom 30. September auf den 30. Juni eines Jahres vorverlegen wollen. Das führt zu Diskussionen mit den Kommunen, ja; diese müssen wir angehen, und wir müssen sie auch ernst nehmen. Da brauchen wir Lösungen. Aber im Grundsatz war es eine richtige Entscheidung, nicht nur, weil eine Elterninitiative das wollte, sondern weil es schlicht und einfach auch insgesamt einer veränderten Betreuungssituation in unserem Land entgegenkommt.

(Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Als dritten zentralen Punkt will ich noch erwähnen, dass die Neuerungen des Schulgesetzes ein Bekenntnis zu Innovation in unserem bestehenden System sind. Gerade die nun gefestigten Schulversuche zeigen die Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems auf. Es gilt: Offen bleiben für Neues, aber in einem stabilen System. Das heißt, dass wir für Innovationen und Neuerungen offen sind, aber nicht jedes Mal am Grundsystem rütteln. Oder – um es mal am Bild der Architektur aufzuzeigen –: Es geht nicht darum, dass wir jedes Mal das Haus abreißen und neu bauen, es geht auch nicht darum, dass wir Denkmalschutz betreiben, sondern darum, dass wir im den Baustil erhaltenden Charakter unser Bildungssystem den aktuellen Anforderungen anpassen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Sandra Boser GRÜNE)

Die Neuerungen zur internationalen Abiturprüfung, zum AbiBac, zum AbiStat, und auch die anderen Änderungen sind letztlich auch Anpassungen an ein zusammenwachsendes Europa und an die Globalisierung. Sie bereichern unser Bildungssystem, ohne dass wir das Grundgerüst einreißen. So und nicht anders, meine Damen und Herren, so, wie es mit diesem Gesetzentwurf geschieht, entwickelt man Bildung verantwortungsvoll weiter. Deswegen möchte ich Sie bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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