Erste Beratung: Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen! „Roma locuta, causa finita“ – so beendet die katholische Kirche in der Regel ihre Dispute. Rom hat gesprochen, die Sache ist erledigt. Wenn Rom ein Machtwort spricht, dann gilt das, dann wird das genauso gemacht. Beim Klimaschutz sind wir politisch zwar weit gekommen, weil es aber um die Umsetzung geht, sind wir erst bei der Hälfte dieses Grundsatzes angekommen. „Paris locuta“ – Paris hat in Form des Klimaschutzabkommens gesprochen. Aber damit ist die Causa noch lange nicht finita, denn die Sache muss erst noch umgesetzt werden.

Die Zeiten, in denen Klimapolitik aus immer höheren Forderungen nach Einsparzielen bestand, sind vorbei. Ab jetzt gilt es zu liefern. Liefern kann auch Spaß machen. Das ist eine sehr wichtige Erkenntnis, wenn man etwas erreichen will.

Man kann das nicht oft genug wiederholen. Wer den Leuten Klimapolitik als Geißel der Menschheit verkauft, wer Verzicht und Reduktion predigt, wer vom Flugverbot bis zum Autoverbot, vom Straßenrückbau spricht, der macht den Leuten eher Angst, der spaltet ein Stück weit auch die Gesellschaft und der ringt vergeblich um Akzeptanz für das, was wir hier tun. Und Angst ist ein schlechter Begleiter in aufgeregten Zeiten.

Deswegen ist es wichtig, dass wir immer wieder auch Dinge sagen und Dinge unterstützen, wodurch die Leute sehen: Klimaschutz kann auch Spaß machen. Das weiß jeder, der schon mal auf dem Sofa zu Hause gesessen hat und auf dem Handy den Fotovoltaikertrag seiner eigenen Anlage überprüft hat, der regional auf dem Markt einkauft, der lieber im Zug neue Leute kennenlernt als allein auf der Autobahn zu cruisen, der mit der E-Bike-Fahrt zum Arbeitsplatz nicht nur die Umwelt schont, sondern auch seiner Gesundheit etwas Gutes tut. So wird aus einer Geschichte eine gute Geschichte, so verdrängen wir die Angst, und so wird es auch etwas mit dem Klimaschutz in unserem Land.

Auf die heute eingebrachte Novelle des Klimaschutzgesetzes sind die Fraktionen CDU und GRÜNE natürlich besonders stolz, weil es ein Fraktionsgesetz ist. Die Fraktionen haben diesen Gesetzentwurf eingebracht, er kommt aus dem Parlament. An dieser Stelle, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der grünen Fraktion, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in diesen doch so raschen Verhandlungen, die wir hatten. Auch dem Ministerium vielen Dank, dass die Punkte umgesetzt wurden, die aus dem Parlament herangetragen wurden.

Das Gesetz skizziert einen theoretischen Weg zur Klimaneutralität 2040. Das ist gemessen an den Zielen Europas oder Deutschlands ambitioniert. Denn unsere Ausgangssituation 1990 war eine völlig andere als die der Bundesrepublik. Wir haben von 1990 bis heute einen Ausstoß von 27 % CO2-Äquivalenten eingespart. Das ist deutlich zu wenig, wenn man bis 2030 bei minus 65 % sein möchte, wie wir es nun festschreiben. Aber es ist ein Zeichen dafür, dass es möglich ist, trotz Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum CO2 einzusparen.

Mehr Gas geben, um weniger Gas zu verbrauchen. Dazu gehört auch, dass man die Balance findet zwischen dem, was man fördert, und dem, was man fordert. So fördern wir, der Staat, den Umbau im Heizungskeller. Die CDU-geführte Bundesregierung gibt 40 % Zuschuss, wenn alte Heizungsanlagen erneuert werden. In Sachen Elektromobilität wurde seitens des Bundes die Innovationsprämie verlängert, und der Ausbau der E-Tankstellen wird weiterhin gefördert.

Mit Fördern allein ist es aber nicht getan. Wer ehrgeizige Ziele verfolgt, der muss auch fordern, das heißt, er muss es gesetzlich einfordern. Auch hier geht der Bund voran. Der Kohleausstieg wurde auf Mitte der Dreißigerjahre festgezurrt, der verbindliche CO2-Preis zeigt seit Jahresanfang Wirkung, und der Green Deal der EU ist nicht nur mit viel Geld, sondern – siehe Automobilbau – auch mit Restriktionen verbunden. Auch die neue GAP geht in der Landwirtschaft schon sehr deutlich in Richtung klimaneutrale Lebensmittelproduktion.

Diesen Gleichklang aus ambitionierten Zielen, attraktiven Anreizen und verbindlichen Vorgaben verfolgen wir auch im Landesklimaschutzgesetz. Jetzt, da klar ist, dass die EEG-Förderung weiterhin gilt, dass Erträge bis 10 kWp einkommensteuerfrei sind, dass Altanlagen weiterhin am Netz bleiben und dass zumindest eine Übergangsregelung für ausgelaufene EEG-Fotovoltaikanlagen existiert, ist der Weg frei für die Fotovoltaikpflicht für sämtliche Neubauten in unserem Land. Eine Energieproduktionsanlage verpflichtend vorzuschreiben, die sich binnen weniger Jahre und erst recht auf ihre Gesamtlaufzeit gesehen mehr als amortisiert, ist in Zeiten von Negativzinsen lediglich eine Verpflichtung zu einer sinnvollen Geldanlage. Bei der Umsetzung der PV-Pflicht müssen wir auch die angespannte Lage im Handwerk berücksichtigen. In der Verordnung werden wir, unsere Fraktion, darauf achten, dass sinnvolle Erfüllungszeitkorridore eingehalten werden.

Beim Wind kehren wir letztlich zurück zu einer Raumplanung, wie wir sie bis zum einigermaßen schiefgegangenen Systemwechsel von 2012 gehabt haben. Eine auf einer Fachplanung stehende 2-%-Flächenausweisung für erneuerbare Energien überlässt es eben nicht allein den Kommunen, hochkomplexe Verfahren und Auseinandersetzungen mit den Bürgerinitiativen aushalten zu müssen.

Bei Parkplätzen – Frau Niemann hat es gesagt – streben wir verschärft nach energiegewinnenden Überdachungen. Seitens der CDU-Fraktion möchte ich hinzufügen, dass wir uns hierdurch auch erhoffen, dass der hohe Flächenverbrauch für offene einstöckige Parkplätze zurückgeht oder auch im Gewerbe oder im Handel verstärkt in Parkhäuser investiert wird.

Mit dem Rat der Klimaweisen schaffen wir ein unabhängiges Gremium, das uns, dem Parlament, vor allem aber der Regierung, auf die Finger schaut. Denn die Klarheit, mit der hier Gesetze gemacht werden sollten, ist leider in der Praxis oft noch nicht da. Es ist nicht geklärt, was als Senke anerkannt wird. Es ist noch nicht ganz klar, wie man mit internationaler Kompensation umgeht, wie Äquivalente künftig berechnet werden und was künftig tatsächlich als klimaneutral anerkannt wird und was nicht.

Deshalb ist es wichtig, dass wir uns bei vielen Formulierungen auch an die KSG-Formulierungen des Bundes gehalten haben, z. B. bei der Definition des Wortes „Nettotreibhausgasneutralität“. Am Ende wird all das, was im Gesetz steht, nur gelingen, wenn wir tiefer gehen, wenn wir, der Staat, alle Ebenen prüfen.

Da hoffe ich, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, dass die Taskforce an den richtigen Stellen anpackt. Denn zu diesem Gesetz passt es nicht, dass mittlerweile fünf Jahre auf die Genehmigung eines Windrads gewartet wird, und zu den im Klimaschutzgesetz genannten Zielen passt auch nicht, dass ein Zementwerk vier Jahre lang auf die Genehmigung einer CO2-Abscheideanlage wartet. Zu diesem Gesetz passt nicht, dass man die Recyclingquote zwar erhöht, aber in eigenen Ausschreibungen davon Abstand nimmt, Abbruchmaterial einzusetzen. Zu diesem Gesetz passt es nicht, dass von Individualinteressen geleitete Bürgerinitiativen auf dem Rücken des Naturschutzes Projekte auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

Wir, die CDU-Fraktion, haben uns im Sinne von „Paris locuta“ entschieden. Lassen Sie uns diese Ziele ernst nehmen, lassen Sie uns diesem „Paris locuta“ ein „causa finita“ in Baden-Württemberg hinzufügen – für unsere Kinder, für unsere Enkelkinder, für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeitsplätze und für ein attraktives, liebenswertes, modernes Baden-Württemberg im 21. Jahrhundert.

Vielen Dank.

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