Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Privatschulen in Baden-Württemberg sind für uns keine Eliteschulen für bessere Leute.
Wir reden nicht von Eton oder von Princeton, wir reden von Schulen in privater, oft auch kirchlicher, konfessioneller Trägerschaft,
die an ihrem Ort und an ihrer Stelle systemrelevant und allen Schülerinnen und Schülern gleichermaßen zugänglich sind.
Wir glauben daran, dass Konkurrenz das Geschäft belebt.
Das gilt nicht nur in der Bildungspolitik unter den Ländern, sondern auch innerhalb Baden-Württembergs im Vergleich der Systeme.
Deshalb ist es folgerichtig, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes
die Finanzierung der Privatschulen im Land erstmals langfristig zu sichern.
Privatschulen sind uns – wie alle anderen Schularten in Baden-Württemberg auch – etwas wert.

Mit der Novellierung erhalten die Privatschulen verlässliche 80 % der Bruttokosten.
Weitere 10 % für die Finanzierung gibt es dann on top, wenn die Privatschulen auf eine Schulgelderhebung verzichten.
Mit der Konkretisierung des Sonderungsverbots wird gleichzeitig sichergestellt,
dass der Besuch einer Privatschule Kindern aus allen Einkommensschichten möglich ist.
Wir, die CDU-Fraktion, stehen für den Erhalt der Schulartenvielfalt und unserer Angebotsvielfalt;
denn so vielfältig wie unsere Gesellschaft und die Schülerschaft in Baden-Württemberg sind, so vielfältig soll auch unsere Schullandschaft sein.

Deshalb stärken wir nicht nur Privatschulen, sondern wir, die Regierungsfraktionen,
haben in dieser Legislatur auch jede Schulart für sich gestärkt – individuell und nach den Anforderungen.
Mit dem Gesetz vervollständigen die beiden Regierungsfraktionen von CDU und Grünen
die Bildungspolitik zugunsten einer Stärkung der Vielfalt in unserem Bildungssystem.
Wir sind davon überzeugt, dass dieses Gesetz auch bei den maßgeblichen Verbänden auf große Zustimmung stößt.

Vielen Dank.

Zurück